▷ POL-Pforzheim: (FDS) Freudenstadt – Vorfahrtsverletzung unter Alkoholeinfluss

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24.01.2022 – 15:35

Polizeipräsidium in Pforzheim

Freudenstadt

Eine leicht verletzte Person und rund 25.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am frühen Montagmorgen in Freudenstadt an einer Kreuzung mit der Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.

Ein 54-jähriger Lkw-Fahrer war gegen 5.15 Uhr auf der Bundesstraße Im Sulzhau in Richtung Bundesstraße 294 gefahren. An der Kreuzung Jaspisstraße kam es zu einer Kollision mit einem von rechts kommenden 29-jährigen Audi-Fahrer mit beabsichtigter Absicht biegen Sie links in die Straße Im Sulzhau ein. Der vorfahrtsberechtigte Fahrer wurde leicht verletzt, sein Fahrzeug wurde erheblich beschädigt. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten bei dem 54-Jährigen Alkoholgeruch. Der bei ihm durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 0,7 Promille. In der Folge wurde dem Lkw-Fahrer in einem Krankenhaus zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt.

Notiz:

Ab 0,3 Promille kann man von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ sprechen. Kommen alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall hinzu, muss der Fahrer mit einer Strafanzeige und führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Michael Wenz, Pressestelle

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