Die Einbahnstraße ist eine Verkehrsregelung, der Autofahrer täglich begegnen. Aber gibt es Ausnahmen? (Symbolbild)
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vonChristina Rosenberg
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Für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ist es wichtig, jederzeit alle Verkehrsregeln zu kennen. Die Einbahnstraßenregeln scheinen klar…
Eine Einbahnstraße ist eigentlich eine ziemlich klare Verkehrsregel. Wo auf dem Schild „Einbahnstraße“ steht, darf nur in die Richtung gefahren werden, in die der Pfeil zeigt. Aber anscheinend ist diese Regel nicht ganz klar, denn es gibt tatsächlich Ausnahmen. Darf man in bestimmten Fällen auf einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren?
Die Verkehrsregeln in Deutschland ändern sich ständig – auch zum Jahreswechsel 2022 mussten Autofahrer einige Änderungen beachten. Außerdem dabei: Ablaufdaten von Führerscheinen, neue Materialien für den Verbandskasten oder die Gültigkeit von TÜV-Plaketten. Außerdem erscheinen von Zeit zu Zeit neue Verkehrszeichen. Kürzlich sorgte ein Straßenschild in Stuttgart für Verwirrung.
Regeln in der Einbahnstraße: Wann darf ich rückwärts einfahren?
Doch auch die uralten Regeln des Straßenverkehrs können manchmal tückisch sein. Nicht jeder Fahrer ist sich immer 100% sicher, was wann zu tun ist. Beispielsweise herrscht innerhalb einer Einbahnstraße nicht immer Einigkeit über die Regelungen. Eines ist jedoch schon jetzt klar: Ein Einbahnstraßenschild gilt nicht für Fußgänger. Natürlich kann man auf den Bürgersteigen in beide Richtungen gehen.
Bei Radfahrern ist das etwas anders. Wie alle Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen müssen sie sich an die Verkehrsregeln der Einbahnstraße halten. Aber es gibt tatsächlich eine Ausnahme. Wenn eine Einbahnstraße von einem kleinen Schild mit einem Fahrrad und zwei Pfeilen begleitet wird, gilt die Einbahnstraße nicht für Radfahrer. Sie können auch entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung fahren. Dann müssen Sie nicht mit Strafen rechnen.
Rückwärtsfahren auf einer Einbahnstraße: Diese Ausnahme gilt – Bußgelder drohen
Für Autofahrer gibt es nur eine winzige Ausnahme von der Regel – und das ist der Rückwärtsgang beim Einparken. Wie Stiftung Warentest berichtet, darf in der Einbahnstraße nur rückwärts gefahren werden, wenn eine Parklücke gefunden wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine lange Strecke im Rückwärtsgang zurückgelegt werden kann. Es darf nur der Parkvorgang selbst genutzt werden. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden hat, kann das Zurücksetzen von zwei bis drei Fahrzeuglängen zu viel sein.
Wenden Sie sich zum Parken oder Rückwärtsfahrent | 25 € t |
in Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung parken | 15 € t |
Fahren Sie auf einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung | 25 € |
Als Radfahrer eine Einbahnstraße kopfüber fahren | 20 € |
Auch das Parken entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße ist strengstens verboten, da dies andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnte. Abbiegen ist nur erlaubt, wenn die Einbahnstraße versehentlich falsch herum befahren wurde, wie bussgeldkatalog.org berichtet. In jedem Fall wird das Fahren in die falsche Richtung auf einer Einbahnstraße mit einem Bußgeld geahndet.