Baden-Württemberg schafft 3G-Regelung im Einzelhandel ab – Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg schafft 3G-Regelung im Einzelhandel ab – Baden-Württemberg

Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der aktuellen Corona-Warnstufe ab. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit aktuellem Test Zutritt, ab diesem Mittwoch gilt die Regel nicht mehr. „Ich halte das im Hinblick auf eine Pandemie für vertretbar“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart zu den Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt jedoch bestehen. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erklärte, die in Warnstufe II vorgesehene 2G-Regelung für den Einzelhandel bleibe bestehen.

Kretschmann wollte weitere „verantwortungsvolle Öffnungsschritte“ nicht ausschließen, wenn es die Belastung der Krankenhäuser zulasse, sondern die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar abwarten. Die Grünen forderten vom Expertenrat der Bundesregierung „belastbare Aussagen“. vor der Konferenz darüber, wie wir die Situation mit dem Omicron-Virus jetzt einschätzen müssen“. Kretschmann fügte hinzu: „Sonst schwimmt man dort immer zu viel.“ Man dürfe nie das Gefühl bekommen, „dass wir etwas nach Bauchgefühl entscheiden“.

Es gibt erste Tendenzen, dass omicron solche schweren Erkrankungen nicht auslöst. „Andererseits dürfen wir keine falschen Erwartungen wecken.“ Sie bleiben von der Pandemie herausgefordert. In den Krankenhäusern gibt es wegen der Quarantäne weniger Personal. Zudem ist die Impflücke im Südwesten noch größer als in anderen Ländern. Kretschmann bestätigte, dass man erst nach Ostern über ein Ende der Corona-Maßnahmen, also einen Exit, sprechen könne. Dann sind Schulferien, der Frühling beginnt und die Menschen sind wieder mehr draußen.

Auch die Landesregierung hat am Dienstag die Corona-Regeln für Großveranstaltungen, Gastronomie und Schulen angepasst. Der grün-schwarze Ministerrat hat die neue Corona-Verordnung verabschiedet, die wieder mehr Zuschauer in Sport und Kultur zulassen soll. Die Anpassung sieht vor, dass bis zu 10.000 Zuschauer im Außenbereich bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent mit der 2G-Plus-Regelung zugelassen sind. Will ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden, sind 5000 Besucher erlaubt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen erlaubt die 2G-Plus-Regel 4.000 Personen, die 2G-Regel 2.000. Allerdings erlaubt das Land auch hier eine maximale Auslastung von 50 Prozent – ​​und nicht nur 30 Prozent, wie der Beschluss der Länder von letzter Woche.

Zudem ist der Verzicht auf die Luca-App in der Neuregelung verankert. Wer also in ein Restaurant oder Café geht, soll seine Kontaktdaten nicht mehr eingeben müssen. Die Datenerhebung soll nur an bestimmten Orten fortgesetzt werden, an denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, etwa in Diskotheken.

Zudem will die Regierung die Teststrategie für Schulen und Kitas genehmigen. Demnach sollen die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kitas bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, fortgesetzt werden. Kostenpunkt: fast 95 Millionen Euro.

Demnach müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiterhin dreimal wöchentlich einen Corona-Schnelltest machen. Für PCR-Tests sind zwei pro Woche ausreichend. Auch Schüler, deren zweite Impfung länger als drei Monate zurückliegt und die nicht geboostert wurden, müssen sich weiterhin regelmäßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz soll allen Lehrkräften und Schülern, die bereits dreimal geimpft wurden oder kürzlich genesen sind, zusätzlich ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche gemacht werden.