Briefwahl beantragen: Frist & Wahlbrief im Saarland – alles was Sie wissen müssen

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Briefwahl beantragen: Frist & Wahlbrief im Saarland – alles was Sie wissen müssen
Wählen Wahlen 2022

Alles, was Sie über die Briefwahl wissen müssen

Quelle: Infografik WELT

2022 finden in mehreren deutschen Bundesländern Landtagswahlen statt. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben. Alles, was Sie dazu wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

DDie Briefwahl ist für viele Menschen eine einfache und ideale Lösung zur Stimmabgabe, egal ob zur Landtagswahl oder zur letztjährigen Bundestagswahl. Das wird auch in diesem Jahr so ​​sein, wenn viele Wähler bei der Landtagswahl wegen der Pandemie ihr Kreuz lieber im heimischen Wohnzimmer als in der Wahlkabine anbringen würden.

In folgenden Bundesländern finden in diesem Jahr Landtagswahlen statt:

Bei der diesjährigen Landtagswahl können Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, ohne besonderen Grund ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten. WELT klärt die wichtigsten Fragen:

Beantragung der Briefwahl: Wie erhalte ich den Wahlschein?

Wähler können bei der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Sie können den Wahlschein persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt. Viele Kommunen bieten Ihnen die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern. Eine telefonische Bewerbung ist nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung – die Kommunen versenden die Wahlbenachrichtigung in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl, spätestens jedoch am 21. Tag vor dem Wahltermin – befindet sich ein Formular, das Sie ausfüllen und zurücksenden können. Der Antrag kann jedoch auch vor Versand der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Bewerbung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich, nicht aber elektronisch möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer weiteren Person helfen lassen.

An welche Adresse werden Briefwahlunterlagen versandt?

Die Gemeindebehörde sendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Heimatadresse oder – auf Wunsch – an eine andere Adresse, z. B. die Urlaubsadresse oder eine andere Adresse im Ausland. Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ vor Ort per Briefwahl abstimmen.

Frist: Wann kann ich die Briefwahl beantragen?

Eine Wahlbenachrichtigung kann bis spätestens versandt werden Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr angefordert werden. In Ausnahmefällen kann bis 15.00 Uhr des Wahltages ein Wahlschein beantragt werden, etwa wenn das Wahllokal nachweislich plötzlich erkrankt und nicht oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten betreten werden kann.

Briefwahl vor Ort – was ist das?

Wenn Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der zuständigen Geschäftsstelle der Gemeinde abholen, können sie dort auch vor Ort ihre Stimme abgeben. Es ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet markiert und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.

Wie kann ich aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Allerdings muss der Stimmzettel dann ausreichend frankiert sein. Außerdem ist der Wahlbrief so abzusenden, dass er bis spätestens 18:00 Uhr des Wahlsonntags bei der auf dem Wahlbrief angegebenen zuständigen Stelle vorliegt. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden.

Wann können Sie mit dem Erhalt der Briefwahlunterlagen rechnen?

Briefwahlunterlagen können erst ausgehändigt bzw. versandt werden, wenn die Wahlvorschläge endgültig zugelassen und die Stimmzettel gedruckt sind. Dies kann frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl erfolgen. Daher ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig, etwa sechs Wochen vor der Wahl, bei der zuständigen Kommune gestellt wird.

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?

Dem Wähler werden folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. zugesandt:

  • Ein Wahlschein: Dieser muss von dem für die Ausstellung zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann gedruckt werden. Wird der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des verantwortlichen Beamten aufgedruckt werden.
  • Eine offizielle Abstimmung
  • Ein amtlicher Wahlumschlag (blau)
  • Ein amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift, an die der Wahlbrief geschickt werden muss. Es enthält außerdem den Namen der kommunalen Ausgabestelle und die Wahlscheinnummer bzw. den Wahlbezirk.
  • Ein ausführliches Merkblatt zur Briefwahl, das alle wichtigen Informationen enthält und die Briefwahl mit anschaulichen Bildern erklärt.

Wie funktioniert Briefwahl?

  • Kreuzen Sie eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel an und stecken Sie den Stimmzettel dann in den blauen Umschlag (Stimmzettelkuvert) und verschließen Sie diesen.
  • Datieren und unterschreiben Sie die „Eidesstattliche Versicherung für die Briefwahl“ unten auf dem Stimmzettel.
  • Stecken Sie den Stimmzettel und den blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlumschlag.
  • Roten Wahlkuvert verschließen und innerhalb Deutschlands unfrankiert (ausserhalb Deutschlands ausreichend frankiert) auf den Postweg schicken oder direkt bei der auf dem Kuvert angegebenen Stelle abgeben.

Der Wahlumschlag kann nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wann soll ich den Stimmzettel versenden?

Der Wahlbrief ist rechtzeitig per Post abzusenden oder direkt bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abzugeben. Er muss sich an die zuständige Behörde wenden bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingereicht werden, denn dann endet die Wahl und die Auszählung der Stimmen beginnt. Später eingehende Stimmzettel können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Wenn du sendest per Post sollten Wähler in Deutschland den Stimmzettel verwenden spätestens am dritten Werktag vor der Wahl senden, um den rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen.

Wer zahlt das Porto?

Der Wahlbrief muss bei postalischem Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Aus dem Ausland hingegen muss der Wahlbrief ausreichend frankiert sein. In diesem Fall müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Wie kann ich in einem anderen Wahlkreis wählen?

Wenn Sie am Wahltag in einem anderen Wahlbezirk als „Ihrem“ Wahlbezirk wählen möchten, müssen Sie rechtzeitig einen Wahlschein beantragen. Damit können Sie in jeden Wahlkreis Ihres Wahlkreises gehen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den örtlichen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Der Wahlvorstand verwahrt den Wahlschein.

Es ist nicht möglich, in einem Wahlkreis außerhalb des eigenen Wahlkreises zu wählen.