Corona-Regeln NRW: Große Übersicht – was gilt ab 9. Februar 2022?

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2G im Einzelhandel, Karneval, Maskenpflicht
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Diese Corona-Regeln gelten nun auch in NRW

Die Omicron-Welle türmt sich weiter auf, noch ist kein Scheitelpunkt erkennbar. Trotzdem werden in NRW erstmals die Corona-Regeln gelockert, ein bisschen Fasching soll auch möglich sein. Wir fassen zusammen, was jetzt wo gilt.

Seit Mittwoch, 09.02.2022, gelten in NRW neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie – sie werden geregelt in der Coronaschutzverordnung. Wir geben einen Überblick, welche Regeln jetzt in Nordrhein-Westfalen gelten.

Einige wichtige Begriffe vorab:

  • 3G – Zugriff nur für vollständige ggeimpft genese und getestete (negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden).
  • 2G – Zugriff nur für vollständige ggeimpft u genesisch.
  • 2G plus – Zugang nur für vollständig geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich ein aktuelles, negatives Testergebnis mitbringen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Wichtige Ausnahmen: Kein zusätzlicher Test ist erforderlich für Personen, die geboostert wurden (gilt sofort nach Erhalt der dritten Impfung), Personen, die nach einer vollständigen Immunisierung von einer Infektion genesen sind, und Personen, die zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung zweimal geimpft wurden Zweite Impfung.
  • Wann gilt man in NRW als vollständig geimpft? Grundsätzlich zwei Wochen nach Erhalt der zweiten Impfstoffdosis von Moderna, Biontech oder Astrazeneca – oder zwei Wochen nach Erhalt der Einzeldosis von Johnson & Johnson. Der digitale Impfpass ist bei Reisen innerhalb der EU 270 Tage gültig. In Deutschland gibt es dazu keine festen Regeln.
  • Wann gilt man in NRW als genesen? Der Nachweis erfolgt durch ein positives PCR-Testergebnis, das nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Wann gilt man in NRW als geboostet? Bürger, die eine dritte Impfung erhalten haben. Wichtig: Dies gilt unabhängig vom Wirkstoff, also auch für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden! Sie benötigen außerdem eine zweite Impfung und eine Auffrischungsimpfung. Im Alltag sind Zweifachgeimpfte denen gleichgestellt, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. Auch nach überstandener Corona-Infektion gelten Sie als aufgefrischt, wenn mindestens eine Impfung folgt.

Wie ist der Einzelhandelszugang jetzt geregelt?

In Geschäften gilt weiterhin 2G – der Handel soll aber nicht mehr jeden Kunden kontrollieren. Nach der neuen Coronaschutzverordnung sind nur noch stichprobenartige Kontrollen erforderlich. Dies gilt auch für den Zutritt zu den Geschäftsräumen von Dienstleistern und Handwerkern. Nach dem Bund-Länder-Treffen am 16. Februar will NRW die Lage neu bewerten.

Nicht geimpfte oder nicht genesene dürfen seit Ende 2021 nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs aufsuchen. Dazu gehören Lebensmittel- und Getränkegeschäfte, Baby- und Tierbedarfsgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden und der Großhandel.

Welche Corona-Regeln gelten im Karneval?

Die Landesregierung plant für die Faschingstage (Altweiber bis Veilchendienstag) sogenannte Zollzonen, die von den Städten eingerichtet werden können und in denen auch in größeren Gruppen gefeiert, gegessen und getrunken werden kann. Innerhalb dieser Zonen soll 2G-plus gelten. Die Kommunen können die Einhaltung dieser Regel direkt bei der Einreise überprüfen oder stichprobenartig vor Ort kontrollieren. Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss ein Bußgeld zahlen. „Zusätzliche Anreize“, zum Beispiel Bühnen oder Paraden, sind in den Zollzonen verboten. Die Städte können für diese Zonen auch eigenständig zusätzliche Schutzregeln erlassen, zum Beispiel eine Maskenpflicht.

Wichtig: Die Ausnahmeregelung, wonach für 2G-plus geboostete Personen kein aktuelles Antigen-Testergebnis mitbringen müssen, gilt nicht mehr für Indoor-Feiern innerhalb solcher traditionellen Zonen.

Brauchen Kinder und Jugendliche in NRW auch einen Corona-Test?

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre (Änderung ab 9. Februar, vorher waren es 15 Jahre) sind Geimpften und Genesenen gleichgestellt, zumal sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Sie benötigen keinen zusätzlichen Test, wenn 3G, 2G oder 2G plus gelten. Wichtig: Sie oder ihre Eltern müssen ggf. nachweisen, dass die Kinder unter 17 Jahre alt sind – mit einem entsprechenden Ausweisdokument.

Welche Corona-Regeln gelten jetzt in der Gastronomie?

Seit dem 13. Januar gilt die 2G-Plus-Regelung in Restaurants und Kneipen. Eine Ausnahme bildet die reine Abholung von Speisen und Getränken – dann ist kein aktuelles Testergebnis notwendig. Wichtig: Einige Personengruppen wie Geboosterte und Genesene nach der Impfung (siehe oben) können auf den zusätzlichen Corona-Test verzichten, sie gelten bereits in allen Gebieten mit 2G Plus-Einschränkungen als getestet.

Wie funktioniert die Vor-Ort-Prüfung??

Betreute Corona-Tests können vor Ort durchgeführt werden. Es besteht dann keine Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Schnelltestergebnisses. Diese Verordnung ist für alle Bereiche relevant, in denen 3G oder 2G plus gelten, wie z. B. Indoor-Sportarten. Wichtig: Der Schnelltest muss unter Aufsicht (z. B. durch das Personal vor Ort oder durch den Vereinstrainer) durchgeführt werden und das negative Ergebnis berechtigt nur zum Zugang zu diesem konkreten Angebot. Die Aufsichtsperson kann daher kein Prüfungszeugnis erstellen, wie man es von einer offiziellen Prüfungsstelle bekommen würde. Ob eine Vor-Ort-Prüfung angeboten wird, entscheidet der Betreiber der jeweiligen Einrichtung.

Wer muss in NRW wie lange in Quarantäne oder Isolation?

Wer bei einem amtlichen Schnelltest oder einem PCR-Test ein positives Ergebnis erhält, muss sich automatisch und ohne zusätzliche behördliche Anordnung zehn Tage lang selbst isolieren. Bleiben Sie zwei Tage beschwerdefrei, können Sie nach sieben Tagen einen kostenlosen Test machen. Infizierte müssen alle Personen informieren, mit denen sie in den letzten zwei Tagen vor dem positiven Test Kontakt hatten. Personen, die Krankheitssymptome haben und auf ein PCR-Testergebnis warten, müssen ebenfalls automatisch isoliert werden – zumindest bis dieses vorliegt.

Was gilt für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten?

Wer mit einer infizierten Person im selben Haushalt lebt, muss automatisch zehn Tage in Quarantäne – auch ohne behördliche Anordnung. Auch hier können Sie sich nach sieben Tagen selbst testen. Für Kita- und Schulkinder kann die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen müssen einem PCR-Test unterzogen werden, wenn sie während der Quarantäne Symptome zeigen. Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wie die infizierte Person leben, müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet. Von ungeimpften Personen wird jedoch erwartet, dass sie sich selbst isolieren.

Welche Ausnahmen gibt es für Kontaktpersonen?

Neuregelung: Das gilt für Geboosterte, Zweifachgeimpfte und Genesene

Geboosterte, Genesene nach Vollimpfung, Zweifachgeimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung und Genesene, deren positiver Corona-Test nicht älter als 90 Tage und nicht jünger als 28 Tage ist nicht ausdrücklich in Quarantäne müssen.

Wo in NRW gilt ab Januar eine Maskenpflicht?

Am 13. Januar wurde die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken erweitert. Medizinische Masken müssen jetzt auch in Warteschlangen im Freien sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen getragen werden, sofern sie nicht den 3G- oder 2G-Zugangsbestimmungen unterliegen. Die Maskenpflicht war bereits im Dezember verschärft worden und gilt seitdem auch für geimpfte Personen bei Arbeiten in Innenräumen und in Fahrzeugen, auch wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Sie gilt auch für geimpfte Personen in Bildungs- und Kultureinrichtungen, auf Messen oder Familienerholungsreisen – unabhängig von festen Sitzplätzen oder schachbrettartigen Anordnungen. Weitere Details zur Maskenpflicht in NRW finden Sie hier.

Welche Regeln gelten für Großveranstaltungen in NRW?

Bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien ist eine Belegung von bis zu 50 Prozent möglich – jedoch maximal 10.000 Personen. Dies gilt entsprechend auch für Fußballspiele im Stadion. In Innenräumen beträgt die zulässige Auslastung maximal 30 Prozent, jedoch nicht mehr als 4000 Zuschauer.

Was gilt für Sport und Wellness in NRW?

Da in Innenräumen beim Sport, in Schwimmbädern (außer in Umkleidekabinen und Fluren) und in Wellnessangeboten keine Masken getragen werden dürfen, gilt dort weiterhin die 2G Plus-Regelung – mit der oben beschriebenen Ausnahme, dass z wer genesen ist, kann auf den Zusatztest verzichten.

Auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Februar, die die 2G-Plus-Regelung für Hallensportarten aufhob, ändert nichts an dieser Regelung: Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung entsprechend verschärft, die Regelung ist also weiterhin in Kraft.

Welche Kontaktbeschränkungen in NRW bewerben?

Seit Dezember gelten auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich sind daher nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt – hier gibt es keine Begrenzung der Zahl der Haushalte. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Innerhalb des eigenen Haushalts bestehen keine Personenbeschränkungen. Sobald jedoch eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen aus einem anderen Haushalt teilnehmen.


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Was gilt für Kultur und Freizeit in NRW?

Die 2G-Regelung gilt in Museen, Ausstellungen, Theatern, Kinos, Tierparks, Zoos, Freizeitparks und für touristische Hotelunterkünfte. 2G Plus gilt auch für Schwimmbäder, Wellnessanlagen und Indoor-Sportarten. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von den Beschränkungen ausgenommen.

Benötigen Sie einen Corona-Test am Arbeitsplatz?

Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung – alle Mitarbeiter müssen nachweisen, dass sie bisher geimpft, genesen oder getestet wurden.

Welche Corona-Regeln gelten in Bussen und Bahnen?

Im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gelten weiterhin die 3G-Regelung und die Maskenpflicht. Auch einfache OP-Masken sind erlaubt, das kann sich aber ändern: Es gibt erste Forderungen nach einer Rückkehr zur FFP2-Pflicht in Bussen und Bahnen.

Was für Bußgelder sind wegen Regelverstößen fällig?

Wer in Bus oder Bahn eine medizinische Maske dabei hat, diese aber nicht über Mund und Nase stülpt oder nur eine Alltagsmaske trägt, zahlt 150 Euro. Derselbe Betrag wird fällig, wer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie dem Einkaufen in Geschäften oder Behördengängen ohne medizinische Maske erwischt wird.

Wer weder genesen noch getestet ist und an einer 2G-Veranstaltung teilnimmt, muss ein Bußgeld von 250 Euro zahlen, Veranstalter oder Betreiber, die nicht geimpfte Personen zulassen, werden mit 1000 Euro belegt. Besitzt der Veranstalter selbst einen gefälschten Impfpass, verdoppelt sich das Bußgeld von bisher 1.000 Euro auf 2.000 Euro. Kontrolliert er auch die Test- und Impfbescheinigungen nicht, beträgt das Bußgeld 2.000 Euro. Die Fälschung eines Prüfzeugnisses kostet zwischen 2000 und 5000 Euro.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

(maxi/rls/jra)