Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit bis Ende Juni verlängert

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Der Bundesrat hat am Freitag die Verlängerung mehrerer Hilfsmassnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genehmigt. Unter anderem winkte die Länderkammer die Verlängerung der Sonderregelungen für Kurzarbeit bis Ende Juni durch, die sonst Ende März ausgelaufen wären. Damit können Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, weiterhin einfacher Kurzarbeitergeld beantragen. Es kann auch für bis zu 28 Monate erworben werden – normalerweise sind nur 24 Monate möglich.

Die Zahl der Arbeitnehmer, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit Heilpraktikerleistungen gewährt werden, bleibt durch die Verlängerung bei mindestens zehn Prozent. Außerhalb der Sonderregelung muss mindestens ein Drittel betroffen sein. Das Kurzarbeitergeld soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Mitarbeiter entlassen, weil vorübergehend weniger oder keine Arbeit im Unternehmen vorhanden ist.

Das vom Bundesrat verabschiedete Gesetzespaket beinhaltet auch die Ausweitung der sogenannten Akuthilfe für pflegende Angehörige im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz. Auch diese gelten noch bis Ende Juni.

In einer akuten Pflegesituation können Beschäftigte weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder die pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Hintergrund der Regelung ist, dass es während der Pandemie häufig zu Engpässen bei der stationären und ambulanten Versorgung kommt, sodass viele Berufstätige ihre Angehörigen zu Hause selbst pflegen müssen.

Veröffentlicht: 11.03.2022 – Quelle: Agence-France-Presse