Finanzspritze
In diesem Jahr zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschlag an mehr als eine Million deutsche Rentner. Die sogenannte Basisrente soll vor allem denen helfen, deren Altersleistungen bisher nicht ausreichten. Das steckt dahinter.
Zum 1. Januar 2021 wurde in Deutschland die Basisrente eingeführt. Sie soll die Renten von Personen aufstocken, die mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber im Alter noch eine sehr geringe Rente beziehen. Zum Beispiel, weil ihr Gehalt sehr niedrig war.
Warum wird die Grundrente erst jetzt ausbezahlt?
Die Einführung der Grundrente stellte die Deutsche Rentenversicherung vor eine Mammutaufgabe. Sie muss bei allen deutschen Rentnern prüfen, ob sie Anspruch auf die neue staatliche Hilfe haben. Das kostet Zeit und Mühe. Aus diesem Grund hatte sich die Versicherung bisher darauf beschränkt, nur die Anspruchsberechtigung von Neurentnern zu prüfen. Erst jetzt sollte alles überprüft werden. Ab dem 1. Januar 2023 haben alle Rentnerinnen und Rentner einen generellen Anspruch auf eine Grundrente. Das bedeutet, dass keine Grundrenten rückwirkend ausbezahlt werden.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Die einfache Antwort lautet: rund 1,3 Millionen Rentner in Deutschland. So schätzte zumindest das Bundesarbeitsministerium bei der Einführung der Grundrente. Die überwiegende Mehrheit davon dürften Frauen sein, und zwar aus dem einfachen Grund, dass sie während ihres Arbeitslebens im Durchschnitt in Niedriglohn- und/oder Teilzeitbeschäftigungen gearbeitet haben, was sich negativ auf die Rentenansprüche auswirkt.
Die komplizierte Antwort lautet: Anspruch auf Basis hat, wer mindestens 33 Beitragsjahre zurückgelegt hat und durchschnittlich zwischen 30 % und 80 % des durchschnittlichen Jahresentgelts in Deutschland bezogen hat und eine Rente von weniger als 1.250 Euro bezieht die Pension. Für Paare liegt die Grenze bei 1.950 €.
Wie funktioniert die Grundrente?
Leider ist die Berechnung der Grundrente kompliziert. Das funktioniert so: Wer die oben genannte Bedingung erfüllt, also durchschnittlich zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittslohns verdient, erhält durchschnittlich 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte pro Jahr. Bei der Grundrente werden diese Punkte nun verdoppelt. Wer in mindestens 35 Beitragsjahren durchschnittlich 0,3 Rentenpunkte angesammelt hat, bekommt für diese Zeit nun 0,6 Rentenpunkte gutgeschrieben.
Dabei gibt es drei Einschränkungen: Zum einen wird der Wert auf maximal 0,8 Rentenpunkte verdoppelt. Wer durchschnittlich 0,5 Rentenpunkte pro Jahr erhalten hat, steigt auf 0,8 und nicht auf 1,0. Zweitens gilt die Verdoppelung für maximal 35 Beitragsjahre, auch wenn Sie tatsächlich 40 Jahre oder mehr gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Drittens werden vom errechneten Rentenanspruch weitere 12,5 % abgezogen, um Ihre endgültige Rente zu ermitteln.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie das bedingungslose Grundeinkommen funktioniert? Wir verraten es Ihnen:
Wie viel mehr Rente bekommen Sie jetzt?
Ihr konkreter Grundrentenanspruch ist sehr individuell. Um welche Summen es sich handelt, lässt sich am besten anhand eines Rechenbeispiels verdeutlichen. Angenommen, Sie haben 35 Jahre gearbeitet, Beiträge gezahlt und durchschnittlich 0,5 Rentenpunkte pro Jahr angesammelt. Wenn Sie dann heute in den Ruhestand gehen, hätten Sie 17,5 Rentenpunkte, von denen jeder derzeit 34,19 € (in Westdeutschland) wert ist. Daraus ergäbe sich eine Rente von 598,32 €. Da Sie genügend Beiträge gezahlt, weniger als 0,8 Rentenpunkte pro Jahr gesammelt haben und Ihr Rentenanspruch weniger als 1.250 Euro beträgt, hätten Sie dann Anspruch auf die Grundrente.
Damit verdoppeln sich Ihre Rentenpunkte nun für die 35 Beitragsjahre, maximal jedoch auf 0,8. Statt 17,5 hättest du dann 28 Rentenpunkte. Daraus ergäbe sich eine Rente von 957,32 €. Davon werden nun 12,5 % abgezogen, sodass am Ende eine Auszahlung von 837,66 € übrig bleibt – immerhin 40 % mehr als zuvor. Die maximale Zulage beträgt laut Bundesregierung 418 Euro, im Durchschnitt 75 Euro pro Rentner und Monat.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein, die Grundrentenprüfung erfolgt automatisch durch die deutsche Rentenversicherung.
Wie fließen Kindererziehung und -pflege in die Berechnung ein?
Eingeschlossen sind Personen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Die Erziehungszeit umfasst die ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Sie sind jeweils mit 1,0 Rentenpunkt bewertet. Je nach Zeitbedarf und Pflegegrad kommen unterschiedliche Rentenpunktzahlen für die Berechnung in Betracht.
Was wird bei der Berechnung der Grundrente nicht berücksichtigt?
Nicht in die Grundrente eingerechnet sind die Jahre, in denen Sie studiert, Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezogen, freiwillige Beiträge gezahlt, nur einen Minijob ausgeübt haben (der nur mit 0,13 Rentenpunkten zählt) und Betreuungszeiten vor 1992.
Dadurch haben Selbstständige selten Anspruch auf eine Grundrente, da sie in der Regel keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
Was ist, wenn ich als Rentner andere Einkünfte habe?
Da die Grundrente nur bedürftigen Rentnern zugute kommen soll, werden allfällige Mehreinkünfte angerechnet. Grundlage hierfür sind Ihre Steuererklärungen aus den Vorjahren. Nicht angerechnet werden Vermögen, der Wert von Immobilien und allfällige steuerfreie Einkünfte, beispielsweise aus einem Minijob oder einem Ehrenamt.
Die Einkommensprüfung erfolgt automatisch. Zu diesem Zweck dürfen das Finanzamt und die Rentenversicherung Daten austauschen.
Überall hört man davon: ETFs. Doch was das eigentlich ist, erklären wir Ihnen im folgenden Video:
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Bildnachweis: GettyImages/monkeybusinessimages
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