Die neue Staffel „Deutschland sucht den Superstar“ ist in vollem Gange – erstmals seit 20 Jahren ohne Dieter Bohlen (68), aber mit der neuer Chefjuror Florian Silbereisen (40). Mit der Neuausrichtung schlägt RTL einen modernen Ton an, familienfreundlich und fröhlich soll es werden. Die Kandidaten sind echte Gesangstalente, keine plumpen Gestalten, über die sich die Jury lustig macht.
Trotzdem geht es bei DSDS nicht nur um schönen Gesang, sondern auch um knallhartes Business! Bevor sie den Karriere-Turbo zünden, müssen die Kandidaten zunächst einen Vertrag unterschreiben, den sie mit „Ufa Show & Factual“, der Produktionsfirma der Show, abschließen.
BILD hat den neuen DSDS-Vertrag. Und eines ist klar: Die Macher haben aus der teils kriminellen Vergangenheit mancher Ex-Kandidaten gelernt.
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▶︎ Ab der Aufnahme des zweiten Recalls bis einen Monat NACH dem Finale darf der Kandidat eigene Songs weder veröffentlichen noch bewerben. Ansonsten droht eine Vertragsstrafe von 100 Euro oder mehr, die von der Höhe des Einkommens abhängt.
▶︎ 0-Euro-Klausel: Die Kandidaten bekommen keinen einzigen Cent für Reisekosten, für die in der Zeit versäumten Arbeiten und für die Teilnahme an Casting und Show – außer für den Recall! Dort gibt es 75 Euro pro Nacht plus Lunchpakete.
▶︎ Lügenklausel: Bei „falschen“ oder „irreführenden“ Angaben von Kandidaten können diese jederzeit von der Produktionsfirma aussortiert werden. Es besteht also die Gefahr des Rauswurfs!
Chefjuror Silbereisen (rechts) warf ihn wegen Vertragsbruchs raus: Mechito verschwieg bei seiner Anmeldung zu DSDS eine laufende Bewährungsstrafe wegen KörperverletzungFoto: RTL
▶︎ Der Kandidat versichert, dass gegen ihn kein Verfahren läuft oder er verurteilt wurde. Diese Klausel wurde in der laufenden Saison geändert Megatalent Mechito verdammen…
▶︎ Wer gegen die im Vertrag festgelegten Regeln verstößt, muss mit einer Vertragsstrafe von 500 Euro oder mehr rechnen.
▶︎ Der Kandidat überträgt alle „Urheber-“ und „Vergütungsrechte“ an der Produktion. Bedeutet: Der Kandidat verdient erstmal nichts!
▶︎ Wer in dieser Zeit einen Künstlervertrag mit einem Dritten abgeschlossen hat oder abschließen wird, muss die Produktion verlassen.
▶︎ Für die DSDS-Phase darf die Produktion einen eigenen Fan-Account im Namen des Kandidaten anlegen, den der Kandidat auch nach Ende der Staffel ohne DSDS-Logo weiter betreuen darf.

Für die Teilnahme an Casting und Show bekommen die Kandidatinnen keinen einzigen Cent – außer für die Teilnahme am RecallFoto: RTL/Stefan Gregorowius
▶︎ Der Kandidat muss seinen Urlaub oder sonstige Reisen im Vorfeld mit der Geschäftsführung abstimmen, da er uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss.
▶︎ Meldet sich der Künstler krank, kann die Geschäftsführung einen „Arzt ihres Vertrauens“ hinzuziehen, um sich ein eigenes Bild zu machen.
▶︎ Während der Zeit der Live-Shows darf der Kandidat keinen Ski- oder Motorsport betreiben, um seine Gesundheit nicht zu gefährden.

Die Juroren Ilse DeLange (2. von links), Toby Gad und Florian Silbereisen (rechts) lachen MIT den DSDS-Kandidaten, nicht über sieFoto: Stefan Gregorowius/RTL
▶︎ Der Kandidat muss 23 Prozent seines Nettoeinkommens an die Produktionsleitung abführen. Für Buchungsaktivitäten erhöht sich der Satz auf 25 Prozent, plus 20 Prozent für den Buchenden. Nach Vertragsende hält die UFA dann 24 Monate lang 50 Prozent der Einnahmen, im dritten Jahr 25 Prozent.
▶︎ Im Rahmen exklusiver Künstlerverträge dürfen Ex-Kandidaten von „The Voice“ oder anderen Shows nur unter der Bedingung an DSDS teilnehmen, dass sie nicht vor der Kamera verspottet werden.