Eigenheimbesitzer haben eine zweite Steuererklärung – Eigenheim

Startseite » Eigenheimbesitzer haben eine zweite Steuererklärung – Eigenheim
Eigenheimbesitzer haben eine zweite Steuererklärung – Eigenheim

Das mag viele Eigenheimbesitzer überraschen: Im Sommer müssen sie eine Art zweite Steuererklärung abgeben. Grund ist die Reform der Grundsteuer, für die die Finanzämter Informationen über das Grundstück, das Haus oder die Wohnung benötigen.

Doch viele Bürger wissen gar nicht, dass sie diese Angaben im Sommer abgeben müssten, kritisieren Immobilienverbände und Steuerberater. Obwohl einige Kommunen die Hauseigentümer direkt anschreiben, ist dies nicht zwingend erforderlich. Die Befürchtung: Viele Eigentümer könnten zu spät von der Grundsteuererklärung erfahren – und das Zusammentragen der notwendigen Daten kann sehr zeitaufwändig sein.

Grundsteuer wichtige Einnahmequelle

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Vor der Corona-Krise deckte sie rund 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen ab, mit denen dann Straßen, Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Sie ist eine jährliche Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden – ein Vermieter kann sie aber auch über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Bei den meisten Wohnungseigentümern sind es ein paar Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sind es oft vierstellige Beträge.

Beschlossen wurde die Reform vor mehr als zwei Jahren, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn die Finanzämter berechneten den Wert einer Immobilie neuerdings auf der Grundlage völlig veralteter Daten – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Ab 2025 soll die neue Grundsteuerberechnung gelten. Zuvor müssen fast 36 Millionen Immobilien in Deutschland neu bewertet werden. Die Finanzverwaltung steht nach Angaben des Finanzministeriums vor einem ihrer größten Projekte in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Informationen zu Grundstücken und Gebäuden

Dazu müssen Hauseigentümer im Sommer Angaben zu ihren Grundstücken und Gebäuden machen. Da die Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmodelle verwenden, werden mal mehr, mal weniger Informationen benötigt. Meist geht es dabei um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Gebäudeart, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, Torsten Lüth, erwartet ein „riesiges Datenchaos“. Er kritisiert, dass die Informationslast auf Steuerzahler und Steuerberater verlagert werde. „Es kann nicht sein, dass wir mühsam nach Daten suchen, während Behörden auf etlichen Datenschätzen sitzen.“

Auch die Eigentümergemeinschaft Haus und Grund rechnet mit einigen Schwierigkeiten für ihre Mitglieder. So müssen beispielsweise die Bodenrichtwerte bei unabhängigen Sachverständigengremien erfragt oder im Internet recherchiert werden. Größter Knackpunkt könnte das Alter des Gebäudes sein, sagt Sibylle Barent, Steuerexpertin des Vereins. Hier müssten beispielsweise auch Kernsanierungen berücksichtigt werden, die die Restnutzungsdauer eines Hauses nochmals verlängern könnten. Auch beim Thema Wohnraum gibt es Stolpersteine: An- und Umbauten müssen ggf. selbst ausgemessen werden. Stichtag für alle Informationen ist der 1. Januar 2022; was danach geändert wurde, muss nicht berücksichtigt werden.

Generell sollten Hauseigentümer schnell damit beginnen, die notwendigen Daten aus Grundbüchern und teilweise auch aus Internetportalen zusammenzutragen, meint Barent. Allerdings können Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgeben: Diese muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober erfolgen – und bis auf wenige Ausnahmen nur online über die Steuerplattform Elster. Wenn Sie Ihren Antrag nicht rechtzeitig einreichen, können Strafen wegen verspäteter Zahlung verhängt werden.

Einkommensteuerhilfevereine dürfen nicht beraten

Hausbesitzer können sich Hilfe von ihren Steuerberatern oder Eigentümervertretern wie Haus und Grund holen. Die Einkommensteuerhilfevereine hingegen dürfen in diesem Fall nicht beraten. Der Steuerberaterverband sieht sich vor einer Herkulesaufgabe. Würden sich alle Eigentümer an ihren Steuerberater wenden, könne jeder Berater rund 400 Erklärungen erhalten, sagt Lüth. „Das ist Wahnsinn.“ Zudem gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Standards. „Das allein ist neben dem Tagesgeschäft kaum zu bewältigen“, sagt er.

Zudem fielen die Arbeiten an der Grundsteuererklärung direkt mit den Corona-Schlussrechnungen zusammen. Die Steuerberater beantragen derzeit auch Überbrückungshilfen für von der Pandemie betroffene Unternehmen. „Das wird ein Wettlauf gegen die Zeit“, prognostiziert Lüth. Die Steuerberater fordern daher, dass bereits bei den Behörden vorhandene Daten in einer digitalen Steuererklärung vorausgefüllt werden. Davon sind die Behörden aber noch meilenweit entfernt.

Die Finanzämter ermitteln aus den übermittelten Daten den sogenannten Grundsteuerwert, der nur ein Bestandteil bei der Berechnung der Grundsteuer ist. Wie viel am Ende fällig wird und ob sie 2025 mehr oder weniger zahlen müssen als bisher, erfahren die Eigentümer erst, denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Kommunen ab. In den rund 11.000 deutschen Gemeinden können diese Faktoren von 0 bis über 1.000 Prozent reichen. Die Kommunen werden zwar angehalten, ihre Einnahmen in etwa gleich zu halten, sind dazu aber nicht verpflichtet.

© dpa-infocom, dpa:220212-99-90680/2