Gesundheit – Corona-Impfung könnte ab 1. Oktober gelten – Gesundheit

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Gesundheit – Corona-Impfung könnte ab 1. Oktober gelten – Gesundheit

Berlin (dpa) – Eine generelle Corona-Impfung ab 18 Jahren könnte – wenn es im Bundestag eine Mehrheit dafür gibt – nach den Vorstellungen einiger Abgeordneter ab dem 1. Oktober in Deutschland möglich sein.

„Wir streben an, das Gesetz in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu verabschieden. Nach einer mehrmonatigen Beratungs- und Folgeimpffrist soll dann die Impfpflicht zum 1. Oktober in Kraft treten“, sagte die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack -Zimmermann an die Zeitungen der Funk Mediengruppe.

Strack-Zimmermann gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP, die sich für eine Impfpflicht ab 18 Jahren einsetzen. Zuletzt waren immer mehr Details ihres Vorschlags bekannt geworden. Die Bundestagsfraktion hat sich in einem Eckpunktepapier dafür ausgesprochen, dass die Impfpflicht mit drei Impfungen erfüllt und bis Ende nächsten Jahres befristet werden soll. Die Krankenkassen sollten daher ihre Versicherungsnehmer informieren, den Impfstatus über ein Impfportal abfragen und speichern.

Wer den Impftermin versäumt, dem droht ein Bußgeld

„In einem dritten Schritt sollen die Kassen dann diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben“, sagte Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn passieren lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn er sich nicht innerhalb von vier Wochen impfen lässt. „Auf diese Weise wird es sicherlich möglich sein, mehrere Millionen ungeimpfte Menschen zu erreichen.“

Im Eckpunktepapier hatten die Parlamentarier bereits deutlich gemacht, dass gegebenenfalls mehrere Bußgelder verhängt werden könnten. Sogenannte Zwangshaft soll vermieden werden. Ziel der Impfpflicht sollte es aus Sicht der Abgeordneten sein, die Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor erneuter Überlastung zu schützen und „rechtzeitig vor dem nächsten Winter eine hohe Grundimmunität aufzubauen“.

Kein Fraktionszwang bei der Abstimmung

Bei der Abstimmung im Bundestag soll es keinen Gruppenzwang geben. Abgeordnete können sich sogenannten parteiübergreifenden Gruppenanträgen anschließen. Strack-Zimmermann entwickelte ihren Vorschlag gemeinsam mit den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr von der FDP.

Darüber hinaus gibt es um den FDP-Gesundheitspolitiker Andreas Ullmann weitere Parlamentarier, die für einen Mittelweg plädieren und für eine verpflichtende fachliche und persönliche Beratung aller erwachsenen Ungeimpften plädieren. Wird die erforderliche Impfquote nach einer gewissen Zeit nicht erreicht, könnte eine Pflicht ab dem 50. Lebensjahr greifen. Eine Fraktion um FDP-Vize Wolfgang Kubicki hingegen will die Impfpflicht generell verhindern. Auch die AfD hat einen Antrag gegen die Impfpflicht gestellt.

Ob es eine Mehrheit für die Impfpflicht geben wird, ist offen. Eine Umfrage der „Welt“ unter allen 736 Bundestagsabgeordneten ergab kürzlich ein sehr unklares Bild.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-51547/2