Hamburg (dpa/lno) – Hamburg wird die ab Mitte des Monats geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege inklusive Betretungsverboten für Ungeimpfte umsetzen. Das teilte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag mit. Ab nächster Woche werden Arbeitgeber gebeten, Arbeitnehmer zu melden, die nicht vollständig geimpft sind und keinen Nachweis erbracht haben, der sie von der Impfpflicht befreit.
Eine Abfrage der Impfquoten ergab, dass es eine sehr gute Impfquote im Pflegebereich in Krankenhäusern und eine gute Quote in der stationären Langzeitpflege gibt. In einzelnen ambulanten Bereichen gebe es eine nicht zufriedenstellende Impfquote, sagte die Senatorin.
Auch die Hoffnungen, dass die Verfügbarkeit des neuen Impfstoffs von Novavax in diesem Bereich etwas ändern würde, erfüllten sich nicht. Bisher wurden nur knapp über 500 Impfungen mit diesem Mittel durchgeführt. „Das ist nicht viel“, sagte Leonhard.
Ungeimpfte Pflegekräfte müssten in Anhörungsverfahren angesprochen werden. Aufgabe der Gesundheitsämter ist es dann, Einrichtung für Einrichtung durchzugehen und zu entscheiden, welche Mitarbeiter mit einem Betretungsverbot belegt sind und welche weiterbeschäftigt werden können. Es könnten auch Auflagen wie Vollschutzanzüge vorliegen. „Wir nehmen das ernst und die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss umgesetzt werden.“
Die Entscheidung wird immer einrichtungsspezifisch getroffen. Eine Regel, die für alle gilt, könne es nicht geben, sagte Leonhard. Sie nannte ein Beispiel: „Wenn ein Krankenhausbetreiber eine Impfquote von 96 Prozent hat und er 40 Mitarbeiter hat, die nicht geimpft sind und nachweisen können, dass 20 davon weit weg vom Bett eingesetzt werden, dann kann dafür ein Betretungsverbot ausgesprochen werden andere 20. Die sind dann raus.“
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