Hannover (dpa/lni) – Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft sieht noch offene Fragen bei der Durchsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Entscheidend sei, dass die Regelung einheitlich, verlässlich und rechtskonform sei, sagte Verbandsgeschäftsführer Helge Engelke am Donnerstag Radio ffn. Die Krankenhäuser sollten möglichst früh wissen, was sie als Arbeitgeber erwartet.
Von einer Kündigungswelle bei den Mitarbeitern gehe er nicht aus: „Es ist immer ein Problem für Krankenhäuser, wenn Personal fehlt. Wir hatten schon immer eine dünne Personaldecke und haben natürlich Sorge, dass es etwas knapper wird“, sagte der Verbandsdirektor. „Auf der anderen Seite haben wir eine extrem hohe Impfquote bei den Mitarbeitern in den Krankenhäusern.“ 95 Prozent der Mitarbeiter im patientennahen Umfeld sind geimpft. „Deshalb glauben wir nicht, dass wir aufgrund der einrichtungsbedingten Impfpflicht eine Kündigungswelle oder eine Versorgungsengpasssituation bekommen werden.“
Es gibt Vorarbeiten im Land, um einheitliche Regelungen zu erreichen. „Aber wir möchten, dass das bundesweit in einer vernünftigen und allgemeingültigen Regelung passiert und nicht plötzlich wieder gefragt wird: Warum ist das in keinem anderen Bundesland anders als in Niedersachsen?“ sagte Engelke.
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