Gesundheit – Hannover – Verfahren gegen Verkürzung des Genesungsstatus erfolgreich – Gesundheit

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Gesundheit – Hannover – Verfahren gegen Verkürzung des Genesungsstatus erfolgreich – Gesundheit

Hannover (dpa/lni) – Ein Eilverfahren gegen die Herabsetzung des Genesungsstatus ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich verlaufen. Das Gericht habe dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eines Mannes stattgegeben, der sich über die Herabsetzung seines Genesungsstatus auf 90 Tage durch das Robert-Koch-Institut (RKI) beschwert hatte, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Der im November positiv auf Covid-19 getestete Mann erhielt zunächst eine auf Mai 2022 befristete Genesungsbescheinigung. Nachdem das RKI die verkürzte Dauer des Genesungsstatus bekannt gegeben hatte, klagte der Mann auch hierüber mit einem Eilantrag.

Die Kammer gab seinem Antrag statt und stellte fest, dass der Betroffene noch sechs Monate als genesen gilt. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Januar-Novelle formell verfassungswidrig war. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Grundlagenermittlung an das RKI zu delegieren. Zudem sei der Hinweis auf eine sich ständig ändernde RKI-Website nicht transparent und zu vage. Bund und Länder haben sich bereits darauf verständigt, dass die Feststellung des genesenen Status nicht mehr an das RKI delegiert werden soll.

Zuvor hatten verschiedene andere Verwaltungsgerichte, unter anderem in Osnabrück und Hamburg, ähnliche Entscheidungen gefällt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zur Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen kürzlich Zweifel daran geäußert, solche Entscheidungen einem Bundesinstitut zu überlassen.

Das Institut hatte auf seiner Website am 15. Januar den genesenen Status von sechs auf drei Monate verkürzt – allerdings nur für Ungeimpfte, wie es später präzisierte. Unmut sorgte dafür, dass diese Veränderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

© dpa-infocom, dpa:220223-99-256906/3