Gesundheit – Lauterbach: Die Bundesregierung arbeitet ab 20. März an „Hotspot-Regeln“ – Gesundheit

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Gesundheit – Lauterbach: Die Bundesregierung arbeitet ab 20. März an „Hotspot-Regeln“ – Gesundheit

Berlin/Dresden (dpa) – Die Beratungen zu den ab dem 20. März geltenden Corona-Regeln stehen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kurz vor dem Abschluss.

„Wir werden in den nächsten Stunden auf jeden Fall einen Vorschlag vorlegen können, der wichtige grundlegende Schutzmaßnahmen für die Länder möglich macht“, sagte Lauterbach am Dienstagnachmittag bei einer Pressekonferenz mit Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Dresden.

Dabei werde eine sogenannte Hotspot-Verordnung eine wichtige Rolle spielen, erklärte der Minister. Auch nach dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen am 20. März soll es einen „guten Schutz“ für die Bevölkerung in jenen Gebieten ermöglichen, in denen die Zahl der Corona-Neuinfektionen besonders hoch ist.

Der entsprechende Entwurf soll laut Lauterbach an diesem Mittwoch ins Kabinett gehen. „Vielleicht kommen wir in den nächsten Stunden zu einem Ergebnis“, sagte der Minister. Danach sollen sich die Fraktionen voraussichtlich am Donnerstag mit den Vorschlägen befassen.

Die Maskenpflicht soll in bestimmten Bereichen bestehen bleiben

„Die Details sind noch nicht ausgehandelt, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten“, sagte Lauterbach. In einem Facebook-Gespräch mit dem sächsischen Gesundheitsminister sagte er später, dass ein neues Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen auf jeden Fall weiter vorschreiben werde. „Das ist ganz klar. Wir sind noch nicht da, um zu sagen: Maske ab, Corona ist vorbei.“ Am Ende würden die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, wann die Maske abgenommen werde. Das hängt davon ab, ob Sie sich impfen lassen oder nicht.

Laut einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen am 20. März „alle weitergehenden“ Corona-Einschränkungen aufgehoben werden, wenn es die Lage in den Kliniken zulässt. Die bundesweite Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach Ablauf dieser Frist müsste diese Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann.

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