Gesundheit – Minister einigen sich auf Corona-Regeln ab 20. März – Gesundheit

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Gesundheit – Minister einigen sich auf Corona-Regeln ab 20. März – Gesundheit

Berlin (dpa) – Für eine mögliche Eskalation der Corona-Lage in Deutschland sollen Grundvoraussetzungen und Schutzregeln auch über den Frühlingsanfang hinaus gelten.

Dieser sieht einen Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage vor, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt haben und der dem Bundeskabinett im Umlaufverfahren vorgelegt werden soll. Nach dem von Bund und Ländern angestrebten Ende der meisten drastischen Alltagsbeschränkungen am 20. März sollen Krisenmaßnahmen auf regionaler oder Landesebene weiterhin möglich sein.

Kritik aus Bayern

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung als unzureichend kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Die weitere Entwicklung von Corona sei derzeit nicht absehbar – dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht, sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. „Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Instrumente an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht wieder mit offenen Augen in schwierige Situationen geraten.“

„Bei der Frage möglicher Schutzmaßnahmen in der Zukunft macht die Bundesregierung leider einen schmalen Fuß und lässt die Bundesländer im Regen stehen“, sagte Holetschek. Das geplante Verfahren in den Landtagen erschwere es den Ländern, schnell auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren und gegebenenfalls notwendige Hotspot-Verordnungen zu erlassen, sagte er. Die Bundesregierung muss zudem deutlich machen, auf welcher validen Zahlengrundlage dies erfolgen soll. „Darüber hinaus müssen bei drohender Überlastung der stationären Krankenhauskapazitäten alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu verhindern. Dann müssen zum Beispiel auch Kontaktbeschränkungen sofort möglich sein.“ Nach der geplanten Gesetzesrevision wäre dies nicht möglich.

„Alles aufmachen, das ist natürlich nicht vorgesehen“

Lauterbach sagte im ZDF-„Morgenmagazin“: „Alles aufmachen, das ist natürlich nicht geplant.“ Der Kompromiss sieht ein Instrumentarium vor, „mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder hohe Fallzahlen reagieren können“. Man kann damit so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff bekommt. Buschmann sagte im ZDF: „Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits möglichst viel Normalität für die Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahrenlage vorliegt.“

Konkret sollen Beschränkungen und Auflagen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen verhängt werden können, wenn ein Landtag dies beschließt. Dazu soll sie die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ ermitteln müssen, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf. In einer „konkret benannten Landesbehörde“ sollen dann Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigungen – also Regelungen wie 2G und 3G. Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer deutlich krankheitserregenderen Virusvariante bestehen.

Länder sollten Schutzmaßnahmen vorschreiben können

Die Landesregierungen sollen auch ohne extra parlamentarischen Beschluss allgemeine Schutzmaßnahmen vorschreiben können, etwa eine Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Pflichttests in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben. Eine Maskenpflicht in Fernverkehrszügen und Flugzeugen soll bundesweit verankert werden – bisher gilt die Zutrittsregel dort nur für geimpfte, genesene und getestete Personen (3G).

Hintergrund ist, dass laut einem am 20. März beschlossenen Lockerungsplan von Bund und Ländern „alle weitergehenden“ Beschränkungen aufgehoben werden sollen, wenn es die Lage in den Kliniken zulässt. Gleichzeitig einigte man sich aber darauf, dass es weiterhin einen „Grundschutz“ geben solle. Darum geht es in der Nachfolgeregelung, da die bisherige Grundlage für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft. Der von Lauterbach und Buschmann vereinbarte Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll dann auch zu weiteren Beratungen im Bundestag kommen.

Der Entwurf sieht auch vor, dass der Bundesgesundheitsminister selbst wieder Feststellungen über den Status der Genesenen treffen soll. Sie sollen dann von Kabinett und Bundesrat bestätigt werden müssen. Damit wird eine umstrittene Änderung rückgängig gemacht, wonach die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) direkt gelten. Zudem sollen Pflegeheime laut Entwurf künftig monatlich Informationen zum Anteil der geimpften Beschäftigten und Pflegebedürftigen direkt an das RKI und nicht mehr an die Gesundheitsämter übermitteln.

© dpa-infocom, dpa:220309-99-442405/9