Gesundheit: Minister einigen sich auf Corona-Regeln ab 20. März – innenpolitisch

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„Ich denke, wir haben einen sehr guten Kompromiss gefunden“, sagte Buschmann im ZDF-„Morgenmagazin“. Diese basiere auf zwei Säulen: Einerseits werde es „so gut wie keine Einschränkungen mehr“ im Alltag der Bürgerinnen und Bürger geben.

„Es gibt keinen Plan, alles zu öffnen“

Ausnahmen sind Masken und Tests, wo es viele gefährdete Personen gibt, also in der Pflege oder in Krankenhäusern. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln könnte es eine Maskenpflicht geben. „Alles zu öffnen ist natürlich nicht beabsichtigt“, sagte Lauterbach.

Die zweite Säule ist eine Hotspot-Regulierung: In Gebieten mit schwierigen Ausbrüchen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Das könnten die Bundesländer sofort über ihre Parlamente entscheiden, sagte Lauterbach. Dann könnte es wieder Test- und Impfbescheinigungen geben.

„Das halte ich für den idealen Kompromiss, um einerseits möglichst viel Normalität für die Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahrenlage vorliegt“, sagte Buschmann.

Lauterbach geht davon aus, dass auf diese Weise auch neue Infektionswellen mit stark steigenden Fallzahlen bekämpft werden können. Der Regierungsentwurf muss nun im Kabinett und mit den Ländern beraten werden. „Wenn das kommt, kann man damit so arbeiten, dass man auch Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff bekommt.“

Mögliche Corona-Schutzinstrumente

Für eine mögliche Eskalation der Corona-Situation sollen grundlegende Schutzinstrumente auch über den Frühlingsanfang hinaus nutzbar sein. Das sieht ein Entwurf des Gesundheitsministeriums vor, der heute im Umlaufverfahren dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach Ablauf der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen Krisenmaßnahmen auf Landes- oder Landesebene weiterhin möglich sein.

Konkret sollen Beschränkungen und Auflagen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen verhängt werden können, wenn der Landtag dies beschließt. Dazu müssten die Landtage die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ ermitteln. Maßnahmen sollen dann in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ erlassen werden können. Dazu gehören Maskenpflicht, Abstandsgebot, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigungen – also Regelungen wie 2G und 3G.

Die Landesregierungen sollen auch ohne extra parlamentarischen Beschluss allgemeine Schutzmaßnahmen vorschreiben können, etwa eine Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Pflichttests in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.

© dpa-infocom, dpa:220309-99-442405/6

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