Gesundheit – Omicron-Krisengipfel: Zunächst wohl keine neuen Maßnahmen – Gesundheit

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Gesundheit – Omicron-Krisengipfel: Zunächst wohl keine neuen Maßnahmen – Gesundheit

Berlin (dpa) – Mit weiteren Verschärfungen der Corona-Maßnahmen werden die Bürger wohl zunächst nicht konfrontiert. Auch vor dem zweiten Omicron-Krisentreffen zwischen Bund und Ländern in diesem Jahr gibt es keine Anzeichen einer Entspannung.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Vertreter der Bundesländer machten vor den Beratungen am Montag deutlich, dass die derzeit geltenden Regelungen beibehalten werden sollen. „Wir brauchen keine Kurskorrektur“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz der Süddeutschen Zeitung. Unterstützt wird dies vom Corona-Expertenrat der Regierung. In einer neuen Stellungnahme forderte das Gremium zudem Vorbereitungen für mögliche weitere Schritte aufgrund der rasanten Verbreitung der Omicron-Variante.

Gegenstand der allgemeinen Impfung

In der Bund-Länder-Gruppe werden unter anderem Entscheidungen zum Thema PCR-Tests erwartet. Minister Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder hatten sich für eine sogenannte Priorisierung ausgesprochen: Angesichts der begrenzten Laborkapazitäten sollten bestimmte Bevölkerungsgruppen bevorzugt an den besonders präzisen Tests teilnehmen.

Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab Mitte März in Kraft tritt, dürfte ein Thema sein. Auf einer Schaltkonferenz am Samstag zur Vorbereitung der Bund-Länder-Beratungen forderten die Gesundheitsminister der Länder, den neuen Novavax-Impfstoff bevorzugt ungeimpften Beschäftigten anzubieten, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, die der Pflicht unterliegen Impfung ab März.

Festziehen oder lockern?

Die Infektionszahlen steigen steil an, Mediziner sehen große Belastungen für das Gesundheitssystem, aber zumindest bisher haben sich die schlimmsten Befürchtungen von Omicron nicht bewahrheitet. Eine Verschärfung wäre daher schwer zu rechtfertigen. „Es macht keinen Sinn, jetzt zu verschärfen“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag. Gerichte hatten auch bestehende Vorgaben gekippt, zuletzt die 2G-Regelung im Einzelhandel im Saarland, Bayern und Niedersachsen.

Andererseits stehen Lockerungen auch nicht zur Debatte. Es sei sicherlich nicht angebracht, mitten in der Omicron-Welle die Regeln pauschal zu lockern, sagte Scholz. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU), wäre das zu früh, wie er dem „Tagesspiegel“ sagte. Auch Lauterbach warnte in der „Rheinischen Post“ vor Lockerungen: „Wir würden Öl ins Feuer gießen und die Welle beschleunigen.“ Der Gesundheitsminister plädierte dafür, die bestehenden Maßnahmen beizubehalten. Er ist nicht dafür, es zu verschärfen.

Expertenrat: Belassen Sie die Maßnahmen wie sie sind

Eine wichtige Vorlage für die Beratungen ist wie immer die aktuelle Einschätzung der Lage durch den Corona-Expertenrat der Bundesregierung. Das Gremium, das sich unter anderem aus Virologen, Immunologen, Kinderärzten, Ethikern und Erziehungswissenschaftlern zusammensetzt, erwartet in seiner am Samstag vorgelegten Stellungnahme „eine große Zahl von Krankenhauseinweisungen“ bei weiter steigender Inzidenz, befürwortet aber zunächst auch die Beibehaltung und „strenge Umsetzung der bisherigen Maßnahmen“. Für den Fall, dass kritische Werte erreicht werden, etwa bei Krankenhauseinweisungen, sollten Infektionsschutzmaßnahmen vorbereitet werden, die „unverzüglich umsetzbar“ sind, empfehlen die Experten.

PCR-Tests nur für bestimmte Gruppen

Diskutiert wird, dass besonders gefährdete Gruppen und deren Betreuer, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, künftig Anspruch auf einen PCR-Test haben sollen. Für andere, die einen positiven Schnelltest oder eine rote Kachel in der Corona-Warn-App, aber keine Symptome haben, könnte der Anspruch auf einen PCR-Folgetest verloren gehen. Hintergrund ist die zunehmende Belastung der Labore durch die vielen Infektionen.

Hier sind aber noch die Fragen zur praktischen Umsetzung offen, etwa wann das gelten soll, wer genau Anspruch auf den PCR-Test hat, was mit denen ist, die einen positiven Schnelltest aber auch Symptome haben – oder wie der Testanspruch nachgewiesen wird , zum Beispiel in einem Testcenter. Nach der politischen Einigung zwischen Bund und Ländern muss dies zunächst durch eine Änderung der Corona-Testverordnung des Bundes in den Corona-Verordnungen der Länder konkretisiert werden.

Novavax für Pflegekräfte

Beschäftigte in Einrichtungen mit gefährdeten Personen wie Kliniken und Pflegeheimen müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Andernfalls kann das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Immer wieder werden Befürchtungen laut, dass dadurch weitere Arbeitskräfte im ohnehin schon unterbesetzten Pflegebereich verloren gehen könnten.

Geht es nach den Landesgesundheitsministern, sollen daher ungeimpfte Beschäftigte in diesen Bereichen bevorzugt mit dem voraussichtlich ab Ende Februar erhältlichen Novavax-Impfstoff behandelt werden. Ihnen soll dann genügend Zeit für die zweite Impfung gegeben werden, ohne gleich mit einem Tätigkeitsverbot rechnen zu müssen. Novavax könnte für manche eine Alternative sein, weil es auf einer anderen Technologie basiert als die bisher erhältlichen Corona-Präparate.

© dpa-infocom, dpa:220123-99-814518/6