Gesundheit: PCR-Testberechtigung künftig nur noch nach positivem Schnelltest – Inland

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Gesundheit: PCR-Testberechtigung künftig nur noch nach positivem Schnelltest – Inland

Das Grundrecht darauf soll bestehen bleiben – allerdings sollen PCR-Tests vorerst nur nach positivem Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. „Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir gezielter PCR-Tests ein“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reicht nicht mehr aus. Ein Anspruch auf einen PCR-Test muss laut Ministerium zunächst mit einem Schnelltest geklärt werden.

„Wer Gewissheit über eine Infektion braucht, bekommt sie“, betonte Lauterbach zugleich. Die Regelungen gehen aus einem neuen Entwurf für eine geänderte Prüfordnung hervor, über die der RND erstmals berichtete. Es liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Künftig sollen Schnelltests ausreichen, um sich vorzeitig aus der Isolation als Infizierter oder aus der Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten zu „testen“. Die Teststrategie soll zudem sicherstellen, dass Risikopatienten und Personen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten bei der Auswertung von PCR-Tests vorrangig berücksichtigt werden. Aber auch sie sollten zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest machen.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-50696/3

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