Gesundheit – Schwerin – Kein sofortiges Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte – Gesundheit

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Gesundheit – Schwerin – Kein sofortiges Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte – Gesundheit

Schwerin (dpa/mv) – Knapp eine Woche vor Inkrafttreten der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich sind nach Schätzung des Schweriner Gesundheitsministeriums fünf bis zehn Prozent der betroffenen Beschäftigten im Nord- Osten sind noch nicht gegen das Coronavirus geimpft. Ein sofortiges Beschäftigungsverbot droht ihnen aber nicht, wie Ministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch klarstellte.

Mit der betriebsbezogenen Impfpflicht zum 15. März bestehe für Arbeitnehmer die Verpflichtung, ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis zu erbringen, erklärte sie. Das Land hat eine digitale Meldeplattform eingerichtet, über die Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren sollen, wenn die Nachweise fehlen, unvollständig oder ungültig sind.

Ist dies der Fall, wird laut Ministerium ein Verfahren in Gang gesetzt: Zunächst erfolgt ein Abmahnschreiben des Gesundheitsamtes an den Mitarbeiter, gefolgt von einer Prüfung und gegebenenfalls einem Anhörungsverfahren. Dann wird eine Ermessensentscheidung getroffen, die mehrere Wochen dauern kann.

Es dürften daher keine Konsequenzen entstehen, wenn der Mitarbeiter zwischenzeitlich mit der Impfserie begonnen hat. „Jeder einzelne Mitarbeiter hat daher noch während des Verwaltungsverfahrens die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, betonte Minister Drese. Bei diesem Ansatz wird die Versorgungslage in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und -angeboten berücksichtigt.

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