Gesundheit – Viele unbeantwortete Fragen bei der Priorisierung von PCR-Tests – Gesundheit

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Gesundheit – Viele unbeantwortete Fragen bei der Priorisierung von PCR-Tests – Gesundheit

Berlin (dpa) – Die Omicron-Variante treibt die Infektionszahlen in die Höhe. Labore, die PCR-Tests auswerten, könnten an ihre Grenzen stoßen. Mit den präzisen Tests sollen künftig bestimmte Gruppen bevorzugt behandelt werden, für die die Abklärung des Infektionsstatus besonders wichtig ist.

Das ist ein zentrales Thema der Bund-Länder-Konsultationen an diesem Montag. Allerdings ist noch weitgehend unklar, wie die sogenannte Priorisierung konkret ausgestaltet sein wird.

Was gilt aktuell noch?

Wer einen positiven Selbsttest hat oder in einem Testzentrum ein positives Schnelltestergebnis erhält, hat Anspruch auf einen PCR-Test nach der aktuell gültigen bundesweiten Corona-Testverordnung. Das gilt laut Bundesregierung auch, wenn die Corona-Warn-App auf Rot steht. Betroffene können sich in einem solchen Fall an ihren Hausarzt wenden, der dann entweder selbst einen Test durchführt oder sie an ein Testzentrum überweist. Auch das Gesundheitsamt kann einen kostenlosen PCR-Test anordnen, wenn ihm ein positiver Schnelltest mitgeteilt wurde.

Ist ein PCR-Test obligatorisch?

Auf jeden Fall bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Laut Bundesgesundheitsministerium müssen positive Schnelltests, etwa von Testzentren, gemeldet werden. Wenn also das Amt die entsprechenden Informationen erhält, kann es einen nachträglichen PCR-Test anfordern. Grundsätzlich schreibt das Gesundheitsministerium auf seiner Webseite, dass bei positivem Schnelltest – inklusive Selbsttest – ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt „sollte“. Ob das „sollte“ generell eine Pflicht bedeutet, hängt auch von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. In manchen Ländern ist eine Nachuntersuchung mittels PCR-Test vorgeschrieben, in manchen Fällen reicht bei positivem Selbsttest eine Nachuntersuchung mittels Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum aus.

Was ist jetzt geplant?

PCR-Tests sollen in erster Linie für sogenannte vulnerable Gruppen und für Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, zur Verfügung stehen. Genannt seien ältere Menschen oder andere Risikogruppen, Beschäftigte in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen und Eingliederungshilfeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Allerdings sind hier noch die Fragen zur praktischen Umsetzung offen, etwa wann dies gelten soll, wer genau Anspruch auf den PCR-Test haben wird, wie dies konkret nachgewiesen werden soll und was mit denen ist, die beispielsweise einen positiven Schnelltest haben und /oder oder Symptome haben. Nach der politischen Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz müssen Bund und Länder zunächst die Corona-Testverordnung und die konkreten Bestimmungen zu Tests in den Ländern ändern. Im Zuge dessen wird es mehr Klarheit geben.

In welche Richtung könnte es gehen?

Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass künftig auf einen PCR-Test verzichtet werden kann, wenn der Schnelltest positiv ausfällt und gleichzeitig keine Symptome vorliegen. Dafür müsste allerdings Paragraf 4b der Corona-Testverordnung geändert werden, der aktuell noch einen Anspruch auf PCR-Nachtestung bei positiven Schnelltests – also auch Selbsttests – einräumt. Auch wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel anzeigt, sollte nach Ansicht der Landesgesundheitsminister ein „hochwertiger“ Antigentest ausreichen.

Daneben stellen sich aber weitere Fragen, etwa ob eine PCR-Testeinschränkung auch privat bezahlte Tests betreffen würde, die beispielsweise für Auslandsreisen notwendig sind, oder welche Auswirkungen eine Einschränkung auf das Thema Genesungsstatus hätte, denn nur diese Wer einen offiziell als genesen geltenden positiven PCR-Test hat, kann nachweisen, dass er bereits eine Corona-Infektion hatte.

Wie viele PCR-Tests werden derzeit durchgeführt?

Zuletzt waren es nach Angaben des Robert-Koch-Instituts und des Laborverbands ALM rund zwei Millionen Tests in einer Woche – ein Höchststand in der Corona-Krise. Von den zwei Millionen Tests war etwa jeder vierte positiv. Damit waren die Labore zu 86 Prozent ausgelastet. Für die vergangene Woche wurde eine Kapazität von rund 2,5 Millionen Tests gemeldet.

Was läuft anderswo besser?

Die Infrastruktur dafür hat Wien bereits 2020 aufgebaut. Mit dem Angebot „Alles gurgelt“ sei ein Heim-PCR-Test entwickelt worden, bei dem der Personalausweis erfasst und das Gurgeln gefilmt werde, so ein Sprecher des Wiener Gesundheitsamtes. Die Tests können in vielen Drogerien abgeholt und in Hunderten von Convenience-Stores und Tankstellen abgegeben werden. Zweimal täglich sammelt die Post die Probenberge ein.

Nach Angaben der Stadt erhält jeder sein PCR-Ergebnis im Durchschnitt etwa 16 Stunden nach dem Gurgeln. Dafür sorgt ein großes Labor, das mittlerweile rund 1000 Mitarbeiter beschäftigt. „Die Kosten liegen jetzt mit knapp sechs Euro pro Test nur knapp über denen von Antigen-Tests“, so der Sprecher weiter. Sie werden vom Bund übernommen. Die Kapazitäten sind enorm. Wöchentlich werden rund 2,1 Millionen Tests ausgewertet. Angesichts der Omicron-Variante und der mittlerweile rekordhohen Infektionszahlen wurde die Kapazität erhöht: von 500.000 Tests am Tag auf 800.000.

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