Hinweisgeberschutz schützt auch betroffene Unternehmen – Gesetz

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Die Umsetzungsfrist ist kurz vor Weihnachten abgelaufen, die österreichische Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1973) steht aber noch aus. Diese „Whistleblower-Richtlinie“ schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen Unionsrecht – etwa Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Datenschutz etc. – melden, vor Repressalien. Gleichzeitig sind private Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, interne Kanäle und Verfahren für diese Meldungen einzurichten. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde benennen, die als externer Meldekanal dienen kann.