Universitäten – Mainz:Laufendes Semester: Kein Freiversuch im Jurastudium
Direkt vom Nachrichtensender dpa
Mainz (dpa/lrs) – Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden Jura-Studierende in Rheinland-Pfalz für das laufende Semester nicht auf die anstehende Pflichtfachprüfung angerechnet. Studierende, die sich bereits für den sogenannten „Freischuss“, also den Erstversuch zur Prüfung im Februar, angemeldet hatten, könnten dies beim Landesprüfungsamt für Juristen bis zum 8. Februar ändern, kündigte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Montag an. Sie würden dann erst im August an der Prüfung teilnehmen.
Bei dieser Regelung wird nicht nach dem Semester unterschieden, in dem sich die Studierenden befinden. Aber es bleibt bei nur einem Freiversuch. Die noch bestehenden Einschränkungen und die derzeit sehr dynamische Pandemiesituation hätten zu dieser Entscheidung geführt, sagte Mertin.
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