Kerpen (dpa/lnw) – Die Weisung des Bauministeriums an die Stadt Kerpen, gegen das Urteil zur Rodung des Hambacher Forsts Rechtsmittel einzulegen, war aus Sicht der Stadtratsopposition rechtswidrig. Das ist das Ergebnis eines von SPD, Grünen und Linkspartei in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens bei einer Anwaltskanzlei, teilten die Fraktionsvorsitzenden am Freitag mit.
2018 hat die Stadt Kerpen mit Hilfe der Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald gerodet. Im September 2021 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass der Grund – Brandschutz – damals nur vorgetäuscht worden sei. Die Räumung war daher rechtswidrig. Der Stadtrat beschloss daraufhin mehrheitlich, dass die Gemeinde gegen das Urteil keine Berufung einlegen solle. Allerdings wies das Bauministerium die Stadt über den Rhein-Erft-Kreis an, in Berufung zu gehen.
„Diese Weisung ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“, kritisierte der Fraktionsvorsitzende der Kerpener Grünen, Peter Abels, am Freitag. Bleibt nur zu hoffen, dass dem Berufungsantrag vom Oberverwaltungsgericht nicht stattgegeben wird.
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