Laufendes Semester: Kein Freiversuch im Jurastudium

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Laufendes Semester: Kein Freiversuch im Jurastudium

Laufendes Semester: Kein Freiversuch im Jurastudium

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden Jurastudierende in Rheinland-Pfalz für das laufende Semester nicht auf die anstehende Pflichtfachprüfung angerechnet. Studierende, die sich bereits für den sogenannten „Freischuss“, also den ersten Prüfungsversuch im Februar, angemeldet hatten, könnten dies beim Landesprüfungsamt für Juristen bis zum 8. Februar ändern, kündigte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Montag an. Sie würden dann erst im August an der Prüfung teilnehmen.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden Jurastudierende in Rheinland-Pfalz für das laufende Semester nicht auf die anstehende Pflichtfachprüfung angerechnet. Studierende, die sich bereits für den sogenannten „Freischuss“, also den ersten Prüfungsversuch im Februar, angemeldet hatten, könnten dies beim Landesprüfungsamt für Juristen bis zum 8. Februar ändern, kündigte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Montag an. Sie würden dann erst im August an der Prüfung teilnehmen.

Bei dieser Regelung wird nicht nach dem Semester unterschieden, in dem sich die Studierenden befinden. Aber es bleibt bei nur einem Freiversuch. Die noch bestehenden Einschränkungen und die derzeit sehr dynamische Pandemiesituation hätten zu dieser Entscheidung geführt, sagte Mertin.

dpa