Lauterbach stellt Leitlinien zur Impfpflicht in Pflege und Gesundheit vor

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Lauterbach stellt Leitlinien zur Impfpflicht in Pflege und Gesundheit vor

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat neue Leitlinien zur Umsetzung der Impfpflicht in Gesundheit und Pflege vorgelegt. Er hat den Bundesländern nach eigenen Angaben am Freitag ein 23-seitiges Handzettel zur Anwendung des umstrittenen Gesetzes übersandt. Es gehe um die Frage, wie damit umzugehen sei, wenn jemand geimpft worden sei und noch auf seine zweite Impfung warte, sagte der Minister.

Lauterbach kritisierte erneut scharf Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), der angekündigt hatte, das Gesetz wegen Problemen bei der Umsetzung vorerst nicht anzuwenden. „Wenn wir das Gesetz nicht umsetzen, stellt sich die Frage, welches Staatsverständnis wir haben“, sagte der Minister. „Wir fordern die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger“, sagte Lauterbach mit Blick auf die Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Es sei „das Mindeste, was von uns verlangt werden kann, dass wir unsere eigenen Gesetze durchsetzen“.

Das Gesetz schreibt vor, dass Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bis zum 15. März einen Impfnachweis vorlegen müssen. Tun sie dies nicht, können die Gesundheitsämter nach Prüfung des Falls ein Betretungs- und Betretungsverbot aussprechen. Es wird befürchtet, dass dies vor allem in Pflegeheimen zu Personalengpässen führen könnte.

Söder forderte die Bundesregierung zuletzt auf, die Anwendung der Ende vergangenen Jahres beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu klären. Der CSU-Chef war für seine Ankündigung vielfach kritisiert worden.

Veröffentlicht: 11.02.2022 – Quelle: Agence-France-Presse