Neue RKI-Vorgabe: Geimpfte Rekonvaleszenten erhalten 180-Tage-Bescheinigungen – SWR Aktuell

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Der verkürzte Genesungsstatus mit Corona sorgt seit Januar für Unmut: Statt 180 sind es nur noch 90 Tage. Das RKI hat nun klargestellt: Das gilt nur für ungeimpfte Personen. Alle anderen können sich in Apotheken Zertifikate besorgen, die 180 Tage gültig sind.

Das bestätigte der Apothekerverband Rheinland-Pfalz (LAV) gegenüber dem SWR. Verbandssprecherin Petra Engel-Djabarian erklärte auf Anfrage, dass die Software des Portals für die Zertifikate automatisch den gesetzlichen Vorgaben angepasst worden sei.

Was ist der Hintergrund?

Seit Freitag gibt es einen neuen Leitfaden der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zum Umgang mit den Zertifikaten. Das bezieht sich auf das Robert-Koch-Institut (RKI). Auf der RKI-Homepage ist die Aktualisierung fett hervorgehoben: „Diese technischen Vorgaben zum Genesungsnachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, also weder vor noch nach der Infektion eine Impfung erhalten haben.“ Gemeint sind die Auflagen, die seit dem 15. Januar gelten, als das RKI die Dauer des genesenen Status verkürzte. Auch die Deutsche Apotheker-Zeitung berichtete auf ihrer Online-Seite über das Update.

Die 90-Tage-Regelung hatte für Unmut gesorgt

Vor einem Monat verloren viele Bürger fast über Nacht ihr Recht, Restaurants, Bars oder Fitnessstudios zu besuchen. Eine neue Bundesverordnung sieht vor, dass das RKI die Frist setzt – doch der Zeitpunkt kam überraschend und das RKI wurde dafür von der Opposition und Teilen der Bundesregierung scharf kritisiert. Auch die Kommunikation mittels Veröffentlichung auf Websites wurde kritisiert. Die Geschichte scheint sich jedoch zu wiederholen. Auch jetzt wird eine wichtige Änderung offenbar wieder nur durch die Hintertür bekannt.

Technische Probleme: Kürzere Frist wird in Corona-Warn-App nicht angezeigt

Auch bei der Anzeige der Bescheinigung in der Corona-Warn-App gibt es Probleme. Auf Anfrage des SWR teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die deutsche 90-Tage-Regelung noch nicht auf der Corona-Warn-App angezeigt wird. Das wird in Kürze angepasst. Die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus für ungeimpfte Genesene bleibt bei drei Monaten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Verkürzung auf 90 Tage verteidigt. Ende Januar sagte er, er wolle dafür sorgen, dass die Dreimonatsfrist auch auf europäischer Ebene umgesetzt werde. Genesungsbescheinigungen sind laut EU-Verordnung frühestens 11 Tage und spätestens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven PCR-Testergebnisses gültig.

In Deutschland hingegen gilt: Um den Genesen-Status zu erhalten, muss das Datum, an dem ein positiver PCR-Test durchgeführt wurde, mindestens 28 Tage zurückliegen und darf nicht länger als 90 Tage zurückliegen. Laut Bundesgesundheitsministerium hat die EU nur einen Rahmen vorgegeben. Aus diesem Grund könnte der Genesungsstatus auch national kürzer definiert werden. Daran ändert auch eine EU-Ratsempfehlung vom 25. Januar nichts, da sie rechtlich nicht bindend ist. Für andere Europäer wird die 90-Tage-Regelung für ungeimpfte Einreisende nach Deutschland relevant.

So sind Geimpfte nun ausgenommen

Nun gibt es aber die neue Vorgabe des RKI. Mit der Aktualisierung der Website laut ABDAwurde klargestellt, dass die Beschränkung der Gültigkeit des Genesungsnachweises auf 90 Tage nur Personen betrifft, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden. Aufgrund dieser Vorgabe sind die digitalen COVID-19-Wiederherstellungsbescheinigungen der EU nicht auf 90 Tage begrenzt, sondern gelten erneut für 180 Tage. Weiter heißt es: Eine weitere Prüfung des Sachverhalts obliegt nicht der ausstellenden Apotheke, sondern der zur Beweisprüfung Verpflichteten.

Und das RKI fügt seiner Vorgabe eine Erläuterung hinzu: In der Praxis reiche als Vorlage für Personen, die vor oder nach ihrer Corona-Infektion eine Impfung erhalten hätten, der von der EU ausgestellte digitale Impfpass aus. Dennoch hat auch dieser Personenkreis das Recht auf die Ausstellung einer digitalen Verwertungsbescheinigung durch die EU, wenn er dies wünscht.

Wie verbindlich sind die Leitlinien des RKI?

Im Januar wurde eine vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Verordnung im Bundesrat verabschiedet. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass die Anforderungen an Impf- und Genesungsbescheinigungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft gehalten werden. Die konkreten Vorgaben sollen vom Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kommen. Diese Behörden stellen dann umgehend die konkreten Änderungen fest und veröffentlichen sie auf ihren Webseiten.

Diese erlaubten Alleingänge der Behörden sollen nun ein Ende haben. Die Zuständigkeit zu entscheiden, wer unter welchen Umständen und für wie lange als genesen oder geimpft gilt, soll wieder beim Bundesgesundheitsministerium liegen. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Mittwoch beschlossen.