Stuttgart macht dem Bündnis Pforzheim Nazifrei keine Hoffnung

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Stuttgart macht dem Bündnis Pforzheim Nazifrei keine Hoffnung

Kein Gesetz schützt Wallberg

Experten schätzen die Chancen, dass Wallberg als offizielle Gedenkstätte ausgewiesen werden könnte, als gering ein. Ganz aussichtslos scheint die Initiative des Bündnisses Pforzheim Nazifrei allerdings nicht zu sein.

Hohe Symbolkraft: Der nach dem Zweiten Weltkrieg mit Trümmern zugeschüttete Wallberg wurde im vergangenen Jahr für eine NPD-Kundgebung missbraucht.

Foto: Tanja Mori Monteiro

Den Bemühungen des Bündnisses Pforzheim nazifrei, den aus Kriegsruinen aufgeschütteten Wallberg als Gedenkstätte so auszuweisen, dass dies Folgen für das Versammlungsrecht hat, wird von Stuttgart aus keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt.

Der Gemeinderat könne sie zur Gedenkstätte der Stadt erklären, erklärt Katrin Hammerstein, Leiterin der Gedenkstättenarbeit bei der Landeszentrale für politische Bildung. Die Versammlungsfreiheit wird dadurch jedoch nicht zwangsläufig beeinträchtigt.

Doch genau das erhofft sich das Bündnis: Dass auf diese Weise Kundgebungen verboten werden können – wie die der NPD, die letztes Jahr auf den Wallberg zog, wenige Tage nach dem 23. Februar, als Pforzheim seiner Zerstörung 1945 gedenkt.

Denkmal ist kein geschützter Begriff.

Katrin Hammerstein, Historikerin

„Memorial ist kein geschützter Begriff und bedeutet nicht automatisch einen besonderen Schutzstatus“, erläutert Hammerstein die Problematik.

Im Versammlungsgesetz gibt es eine Klausel, nach der Versammlungen und Aufzüge an Orten „von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung“, die der Opfer der NS-Herrschaft gedenken, verboten oder von Auflagen abhängig gemacht werden können.

Die Bundesländer könnten solche Gedenkstätten per Gesetz ausweisen. Als Beispiele nennt der Historiker die Konzentrationslager Buchenwald in Thüringen und Ravensbrück in Brandenburg.

Als Mahnmal auf Bundesebene ausgewiesenes Holocaust-Mahnmal

Auf Bundesebene ist das Holocaust-Mahnmal in Berlin als entsprechende Gedenkstätte im Versammlungsgesetz ausgewiesen. „Die im Gesetz festgelegten Kriterien dürften für den Wallberg leider nicht gelten“, sagt Hammerstein.

Diese Ansicht teilt der Religions- und Politikwissenschaftler Michael Blume. Als Antisemitismusbeauftragter des Landes sprach er kürzlich bei der „Keep together“-Aktion auf dem Waisenhausplatz und geißelte den Missbrauch des Gedenktags durch die Rechten.

Antisemitismusbeauftragter: Nicht einmal Grafeneck als Gedenkstätte anerkannt

Blume erklärt dieser Redaktion, dass er die Hürden des deutschen Versammlungsgesetzes gerade im Hinblick auf den Wallberg für zu hoch halte, um „verschwörungsmythologische Kundgebungen“ zu verbieten.

Bislang sei keine einzige Gedenkstätte in Baden-Württemberg bundesrechtlich anerkannt worden – „nicht einmal die Mordstätte Grafeneck“. In der Tötungsanstalt im Landkreis Reutlingen ermordeten die Nationalsozialisten über 10.500 Menschen, deren Leben sie als „unwürdig“ bezeichneten.

In Bezug auf Wallberg beabsichtigt Blume, mit dem nächsten Antisemitismusbericht ab 2023 in Landtag und Landesregierung eine Bundesratsinitiative vorzuschlagen mit dem Ziel, das Wort „herausragend“ im entsprechenden Paragrafen des Bundesversammlungsgesetzes zu streichen.

Wenn dies gelänge und Gedenkstätten wie Grafeneck erstmals auch in Baden-Württemberg bundesrechtlich anerkannt würden, „dann könnten meines Erachtens missbräuchliche Veranstaltungen am Wallberg auch gerichtlich verboten oder an andere Orte verlegt werden. “, sagt Blume und betont: „Eine unterstützende Willensbekundung der Pforzheimer Stadtverordnetenversammlung mit Bezug auf den Wallberg wäre eine große Hilfe.“

Innenministerium: Keine Pläne für weitere Gedenkstätten

Das baden-württembergische Innenministerium erklärte auf Nachfrage, es gebe keine Überlegungen, weitere Orte als Gedenkstätten im Sinne des Versammlungsgesetzes für das Holocaust-Mahnmal auszuweisen.

Unabhängig davon könnten Versammlungen verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, „wenn nach den bei Erlass der Anordnung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist“. Eine solche Drohung hatte die Stadt Pforzheim vor zwei Jahren reklamiert – als Folge der rechtsextremen Anschläge auf eine Synagoge in Halle und in Hanau mit zwei bzw. neun Toten. Doch der Antrag wurde vor Gericht abgelehnt.

Auch das NSDAP Pforzheim will den 23. Februar zum offiziellen Gedenktag machen. „Die Entscheidung über die Einrichtung eines bundesweiten Gedenktages obliegt der Landesregierung“, heißt es aus dem Ministerium. Auch diesbezüglich gibt es keine Überlegungen.