Überblick: Wer soll künftig noch Anspruch auf einen PCR-Test haben? – Gesundheit

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– Bisher hatten Personen mit einem roten Warnhinweis in der Corona-App Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Die Regeln sollen künftig strenger werden. Was sagt der aktuelle Entwurf der neuen Prüfordnung?

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen sollte der Einsatz präziserer PCR-Labortests künftig konzentrierter erfolgen. Das Grundrecht darauf soll bestehen bleiben – PCR-Tests sollten vorerst jedoch nur nach positivem Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.

„Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir gezielter PCR-Tests ein“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Eins rote Warnmeldung in der Corona-App nicht genug. Ein Anspruch auf einen PCR-Test muss laut Ministerium zunächst mit einem Schnelltest geklärt werden.

Dies würde die derzeitige Regelung erheblich einschränken. Laut reicht erstmal Testrezept auch ein positiver Selbsttest, um sich direkt für einen PCR-Test zu qualifizieren.

Änderung ist Teil der neuen Prüfungsordnung

„Wer Gewissheit über eine Infektion braucht, bekommt sie“, betonte Lauterbach zugleich. Die Vorschriften stammen von einem neuer Entwurf für eine geänderte Prüfordnung, über die der RND erstmals berichtete. Es liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Um als Infizierter vorzeitig aus der Isolation oder als Kontaktperson für Infizierte aus der Quarantäne zu entkommen“kostenlos zu testen“, soll künftig Schnelltests bestehen. In Bayern ist dies bereits der Fall.

Die Teststrategie soll zudem sicherstellen, dass Risikopatienten und Personen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten bei der Auswertung von PCR-Tests vorrangig berücksichtigt werden. Andere Proben würden auf der Rückseite gemietet werden. Das hätte auch Auswirkungen auf andere Menschen in Bayern. Derzeit können Sie bei verzögertem Ergebnis die Quarantäne am sechsten Tag nach dem positiven Antigentest beenden.