Urteil: Gericht: Hausverkäufer muss nicht auf Doppelmord hinweisen – Unterhaltung

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Urteil: Gericht: Hausverkäufer muss nicht auf Doppelmord hinweisen – Unterhaltung

Das Gericht wies die Klage eines Käufers ab, der 2018 ein Haus kaufte, in dem 20 Jahre zuvor eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden waren.

Nachdem die Klägerin nach dem Kauf von der Straftat erfahren hatte, wollte sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kauf rückgängig machen. Sie war der Meinung, der Angeklagte hätte auch ohne ausdrückliche Aufforderung auf den Doppelmord aus früherer Zeit hinweisen müssen.