Veränderungen im Gesundheitsamt Altenkirchen – was Infizierte jetzt wissen müssen

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Veränderungen im Gesundheitsamt Altenkirchen – was Infizierte jetzt wissen müssen

Pressemitteilung vom 24.01.2022

Nicht nur im Landkreis Altenkirchen erhalten Infizierte inzwischen ungefragt die Absonderungsbescheinigung. Der Grund: Die Gesundheitsämter sind durch die Omicron-Welle überlastet. Wer mit einem Schnelltest positiv getestet wurde, muss nun auch selbst einen PCR-Termin vereinbaren. Die Details.

Änderungen im Kreisgesundheitsamt haben nicht nur Folgen für Corona-Infizierte. (Archivfoto: hak)

Bezirk Altenkirchen. Angesichts der großen Zahl neuer Fälle im Zuge der omicron-Welle können die Gesundheitsämter nicht mehr alle positiv getesteten Personen telefonisch benachrichtigen. Stattdessen sendet das Gesundheitsamt die Isolationsbescheinigung an die infizierte Person, deren PCR-Ergebnisse unaufgefordert an das Gesundheitsamt übermittelt wurden. Laut Isolationsverordnung ist jede Corona-positive Person dann verpflichtet, sich für zehn Tage ab Testtag selbstständig und unaufgefordert in Isolation zu begeben.

Dies gilt auch für Personen, die durch einen Schnelltest einer anerkannten Teststelle positiv getestet wurden. Sie werden gebeten, einen PCR-Testtermin zu vereinbaren, um den Befund selbst zu bestätigen. Haushaltsmitglieder und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Ausgenommen sind Geboosterte, Frischgeimpfte (bis drei Monate nach der zweiten Impfung) oder Genesene (bis drei Monate nach Genesung) sowie geimpfte Genesene. Infizierte Personen werden zudem gebeten, ihre Kontaktpersonen direkt zu informieren. Die Informationen, z.B. wer als Ansprechpartner gilt, wie lange eine Aussonderung dauert oder wie diese vorzeitig beendet werden kann („kostenloses Testen“) Hier zusammengefasst.

Zur Erklärung: Trennung bedeutet, sich von anderen Menschen fernzuhalten, um die Allgemeinheit oder Einzelpersonen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Die Isolierung umfasst die Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und die Isolierung bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus.

Damit die Kontaktpersonen auch ihre entsprechenden Quarantänebescheinigungen im Sinne der Isolationsverordnung erhalten, sind die Infizierten angehalten, die Kontaktpersonen per E-Mail an [email protected] zu melden. Die Meldung muss Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum und nach Möglichkeit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie das Datum des letzten Kontakts enthalten. Unvollständige Meldungen können leider nicht bearbeitet werden. Das Gesundheitsamt übersendet den Kontaktpersonen dann unaufgefordert die Quarantänebescheinigungen. Die Betroffenen erhalten automatisch den Nachweis über das Ende der Isolation und Quarantäne.

Betroffene sollten sich bei individuellen medizinischen Fragen an ihren Hausarzt wenden. Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen über die geltenden Regelungen unter www.corona.rlp.de, bevor Sie sich per E-Mail ([email protected]) an uns wenden. Aufgrund des derzeit hohen Volumens kann die Bearbeitung mehrere Tage dauern. (PM)


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