Verbraucher: Plötzlich ist die Bankkarte weg – was Sie jetzt wissen müssen

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In Zeiten der Corona-Pandemie zahlen immer mehr Menschen in Geschäften mit Karte statt mit Bargeld. Mehr als 60 Prozent der Deutschen bezahlen laut einer Umfrage der ING Bank im November 2021 ihre Einkäufe inzwischen mit Karte. Rund 50 Prozent der unter 35-Jährigen zahlen sogar den Kaffee zwischendurch oder die Taxifahrt meist ohne Bargeld.

Doch was passiert, wenn die Karte verloren geht? Eine Sperrung der Girocard (früher EC-Karte) per Anruf bei der Bank reicht nicht aus: Zur Aktivierung des sogenannten Kuno-Sperrsystems sollte auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Was du wissen solltest.

Was muss ich tun, wenn ich die Karte verliere?

Bei Diebstahl oder Verlust einer Zahlungskarte sollte diese schnellstmöglich gesperrt werden. Denn Banken und Sparkassen erstatten unberechtigte Belastungen erst ab Sperrung der Karte – sofern der Karteninhaber nicht grob fahrlässig gehandelt hat, wie die von der Kreditwirtschaft unterstützte Euro Kartensysteme GmbH erläutert. Grobe Fahrlässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn die Bank-PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt wird.

Warum sollte man zur Polizei gehen?

Durch die Sperrung der Girocard bei der Bank kann die Karte nicht mehr für Zahlungsvorgänge verwendet werden, bei denen die Eingabe der PIN erforderlich ist. Dennoch ist es einem Dieb oder einem unehrlichen Finder möglich, die Karte zum Bezahlen mit Unterschrift zu missbrauchen – denn sie lässt sich leicht auf der Quittung oder einem elektronischen Unterschriftsfeld fälschen. Das Problem: Mit der gefälschten Unterschrift löst der Dieb eine Lastschrift (Einzugsermächtigung) auf dem Konto des rechtmäßigen Karteninhabers über das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) aus.

Daher sollte auch die Girocard für das Bezahlen mit Unterschrift gesperrt werden, rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Für diese Sperrung haben die Polizei und der Handelsverband Deutschland (HDE) den Sperrdienst Kuno eingerichtet. Die Abkürzung „Kuno“ steht für „Kriminalitätsbekämpfung im bargeldlosen Zahlungsverkehr durch nichtpolizeiliche Organisationsstrukturen“.

Wie genau funktioniert das Kuno-Verbot?

Nachdem der Verlust der Karte bei der Polizei gemeldet wurde, wird die Karte an den Kuno-Sperrdienst gemeldet, der wiederum die beteiligten Einzelhandelsgeschäfte über die Sperrung informiert. Dort kann dann die Annahme der Karte zum Bezahlen mit Unterschrift verweigert werden. „Karteninhaber sollten unbedingt zur Polizei gehen, wenn ihre Karte gestohlen wird. Bei einer gemeldeten Girocard wird dann auch eine Kuno-Meldung ausgelöst“, empfiehlt Ulrich Binnebößel, Leiter Zahlungsverkehr bei HDE.

Eine Bankkunde hebt mit ihrer Girokarte Bargeld an einem Geldautomaten ab.

Eine Bankkunde hebt mit ihrer Girokarte Bargeld an einem Geldautomaten ab. | Bild: Fabian Sommer/dpa

Warum gibt es zwei Sperrverfahren?

Dies liegt an unterschiedlichen Zahlungssystemen. Wenn ein Händler ein PIN-basiertes System verwendet, wird das Konto des Karteninhabers vor der Zahlung in Echtzeit auf verfügbares Guthaben überprüft. Bei einer positiven Antwort der Bank werde der Betrag in der Regel am Ende des Tages überwiesen, erklärt HDE-Experte Binnebößel. Eine Unterschrift des Karteninhabers ist hierfür nicht erforderlich.

Beim ELV-Verfahren hingegen wird die Zahlung vom Händler veranlasst, „indem er die IBAN von der Girocard ausliest, eine Lastschrift erstellt und bei seiner Bank einreicht“, so Binnebößel. In der Regel liegt ein unterschriebenes Lastschriftmandat vor.

Wann brauchen Sie die PIN, wann die Unterschrift?

Ob er an der Kasse eine PIN-Eingabe oder eine Unterschrift verlangt, bleibt dem Händler überlassen. Es kann auch vorkommen, dass ein Kunde in einem Geschäft abwechselnd nach der PIN oder der Unterschrift gefragt wird. Laut dem Handelsforschungsinstitut EHI werden gut 42 Prozent der Umsätze im stationären Handel über Girocard und PIN abgewickelt. Den Anteil des ELV-Umsatzes beziffert das Institut mit sechs bis sieben Prozent. Mit einer Kredit- oder Debitkarte von Mastercard oder Visa kann keine Zahlung per Lastschrift veranlasst werden.

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Was gilt beim kontaktlosen Bezahlen?

Kunden können Girocards und Kreditkarten mit NFC-Chip an die Kontaktstelle des Kassenterminals halten und so bezahlen. Die schnelle Sperrung einer fehlenden Karte ist besonders wichtig, denn die Auszahlung von Beträgen bis 50 Euro erfordert in der Regel keine PIN-Eingabe oder Unterschrift. NFC steht für „Near Field Communication“, eine Form der kontaktlosen Datenübertragung.

Laut Beobachtung der Stiftung Warentest wird die PIN nur bei Beträgen unter 50 Euro abgefragt, wenn die Karte mehrfach hintereinander zum kontaktlosen Bezahlen verwendet wurde. Je nach Finanzdienstleister kann dies bereits nach dem dritten oder fünften Bezahlvorgang der Fall sein oder bereits ab einem kontaktlosen Bezahlbetrag von 150 Euro.