„Wir hängen nicht einfach Plakate auf!“: Hetze auf Wahlplakaten an der Pforzheimer Synagoge bleibt straffrei

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Hintergrund sind zwei Wahlplakate aus dem Jahr 2019, die etwa 110 Meter von der Synagoge entfernt an einem Laternenpfahl angebracht waren. Sie trugen die Aufschrift „Stoppt den Zionismus: Israel ist unser Unglück! Stop it!“ und „Wir hängen nicht nur Plakate auf!“. Das Oberlandesgericht interpretierte dies als Ankündigung von Selbstjustiz und hatte 2020 Ermittlungen angeordnet. Die Staatsanwaltschaft sah davon zunächst ab.

Ermittlungen seit Mai ausgesetzt

Die Behörde hatte die Ermittlungen im vergangenen Mai mangels ausreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt. Um eine Tat strafrechtlich ahnden zu können, ist eine nachweisbare Eigenverantwortlichkeit zwingend erforderlich.

„Tatsächlich sind die Beschuldigten aufgrund ihrer Funktion als Parteivorsitzende an den Entscheidungen über die Gestaltung und Verbreitung der in Pforzheim ausgehängten Plakate beteiligt“, teilte das Oberlandesgericht mit. „Ausreichend konkrete Beteiligungsbeiträge konnten nicht ermittelt werden.“

Dennoch bestätigte das Gericht erneut, dass die Plakate einen Straftatbestand der Hassrede darstellten. Auch wenn die Plakate nicht direkt vor der Synagoge angebracht wurden.