Sturmschäden in der Region Stuttgart: Betroffene sollten das jetzt tun – Rems-Murr-Kreis

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Sturmschäden in der Region Stuttgart: Betroffene sollten das jetzt tun – Rems-Murr-Kreis

Metallteile fielen von einer Baustelle in Fellbach.  Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Metallteile fielen von einer Baustelle in Fellbach. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Allein im Rems-Murr-Kreis wurde die Feuerwehr wegen des Sturmtiefs Antonia 17 Mal gerufen. Ein Experte erklärt, wie Hausbesitzer und Mieter reagieren sollten, wenn ein Sturm Schaden anrichtet.

Rems-Murr-Kreis – Das stürmische Wetter hat am Montagmorgen auch im Rems-Murr-Kreis für Schäden gesorgt. Bis 8 Uhr verzeichnete die Feuerwehr insgesamt 17 Einsätze im Landkreis, die meisten davon in Schorndorf und Fellbach.

Doch was tun bei Sturmschäden? Eingedeckte Dächer, abgebrochene Äste oder gar umgestürzte Bäume sind nicht nur ärgerlich, sie können auch viel Geld und im schlimmsten Fall Menschenleben kosten. Unsere Übersicht zeigt, wie Sie im Notfall reagieren.

Mieter sollten Sturmschäden ihrem Vermieter melden

Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und feststellen, dass ein Unwetter Schäden anrichtet, rät Ottmar Wernicke vom Verein Haus & Grund Württemberg, den Vermieter schnellstmöglich zu informieren. Ist er jedoch nicht erreichbar, können Mieter im Notfall ohne Rücksprache die Feuerwehr rufen. „Dient es der Schadensminderung, dann müssen Mieter nicht für die entstehenden Kosten aufkommen“, sagt Wernicke.

Wer muss einen umgestürzten Baum entfernen lassen?

Bei einem Sturm stürzt ein Baum auf das Nachbargrundstück – doch wer muss für den Schaden aufkommen? Verantwortlich sei der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum ursprünglich stand, erklärt Ottmar Wernicke. Er muss für den entstandenen Schaden oder die Entfernung des Baumes aufkommen. Anders verhält es sich mit Grillrauch oder Laub, die bis zu einem gewissen Grad folgenlos auf das Nachbargrundstück gelangen können.

Einige Schäden können durch Vorkehrungen vermieden werden

Am besten ist es natürlich, wenn bei einem Sturm niemand zu Schaden kommt. Bei Sturmschäden gilt hier dasselbe wie beim Schneeschaufeln: „Auch hier besteht Verkehrssicherungspflicht“, erklärt Wernicke. Wer beispielsweise einen nicht mehr standsicheren Baum stehen lässt oder ignoriert, dass lose Ziegel auf dem Dach eine Gefahr darstellen, kann dagegen verstoßen. „Deshalb sollten Bäume regelmäßig auf Standfestigkeit überprüft werden. Und wer weiß, dass seine Ziegel nicht mehr die besten sind und bis zum Handwerkertermin noch ein weiter Weg ist, sollte den betroffenen Bereich absperren“, sagt Wernicke.



Sicherheit geht vor: Bei Unwetter lieber Profis engagieren

Auf keinen Fall sollten Laien – egal ob Mieter oder Hausbesitzer – auf das Dach klettern oder sich bei Sturm in Gefahr begeben. „Gerade wenn der Sturm noch tobt, kann man selbst stürzen“, warnt Wernicke. Solche Arbeiten sollten Experten überlassen werden – im schlimmsten Fall beispielsweise bei einem gedeckten Dach der Feuerwehr. Sturmsituationen können eine große Herausforderung für die Einsatzkräfte sein – aber Sicherheit geht vor. „Jemand mit einem Riser oder sogar einem Kran sollte das tun.“

Die richtige Versicherung hilft im Notfall

Wer im Zweifel nicht auf Sturmschäden sitzen bleiben möchte, sollte sich nach einer passenden Versicherung umsehen. „Wichtig ist, dass dabei auch Naturgefahren erfasst werden“, sagt Wernicke. Dazu gehören Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und sogar Vulkanausbrüche.

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