Schmotziger in Corona-Zeiten: Partys, Kneipen, Straßenkarneval – das sind die Regeln – Region & Land

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Schmotziger in Corona-Zeiten: Partys, Kneipen, Straßenkarneval – das sind die Regeln – Region & Land

Dummheiten bei Schmotzigen vor zwei Jahren in der Rottweiler Innenstadt. So viel feiern wie bisher geht 2022 nicht. (Archivfoto) Foto: Otto


Nachdem der Karneval letztes Jahr fast komplett abgesagt werden musste, ist das närrische Treiben dieses Jahr wieder erlaubt. Doch welche Corona-Regeln gilt es zu beachten?

Oberndorf – Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn im Detail können sich die Regelungen von Landkreis zu Landkreis und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Dennoch gibt es laut Sozialministerium einige Grundregeln, die in ganz Baden-Württemberg gelten. Wir geben einen Überblick.



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Welche Regeln gelten für Zuschauer bei Fasnetumzügen?

Das Land erlaubte Umsiedlungen in letzter Sekunde. Doch für viele Klubs kam die Wende zu spät. Die meisten Umzüge werden abgesagt. Überall dort, wo sie stattfinden – wie zum Beispiel beim Narrensprung in Rottweil – mussten die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten. Das bedeutet: Die Veranstalter müssen den Zugang zu den Paraden kontrollieren, um zu überprüfen, ob alle Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind. Auch für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht, das Tragen einer OP-Maske reicht jedoch aus. Außerdem muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.

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Was ist bei Hallenveranstaltungen zu beachten?

Auch bei Hallenveranstaltungen gilt die 3G-Regelung. Außerdem müssen die Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 6000 Personen und 60 Prozent der möglichen Kapazität begrenzt.

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Kann man Freunde zum Feiern in die eigene Wohnung einladen?

Feiern in privaten Räumen oder Restaurants sind problemlos möglich. Solange alle Teilnehmer geimpft sind, gibt es auch keine Begrenzung, wie viele Gäste Sie einladen können. An einer solchen Feier dürfen allerdings nur bis zu zehn ungeimpfte Personen teilnehmen. Sind nicht alle Feiernden geimpft, gilt die Formel: ein Haushalt plus maximal zehn Personen.

Und wenn Sie sich mit ein paar Freunden auf ein Bier in der Fußgängerzone treffen möchten?

In diesem Fall gelten die allgemeinen Hygieneregeln für öffentliche Plätze. Die Feiernden haben die Wahl: Entweder sie halten eineinhalb Meter Abstand zueinander oder sie müssen eine Maske aufsetzen. Manche Städte versuchen aber auch, solche spontanen Feiern in der Öffentlichkeit zu unterbinden.

Wenn es regnet oder schneit, zieht es viele Nachtschwärmer in die nächste Kneipe. Doch worauf müssen Sie achten?

Laut dem baden-württembergischen Sozialministerium gibt es eine Grauzone. Tanzen und Schunkeln gehören zu einer echten Kneipenparty dazu. In diesem Fall soll die Regelung für „vereinsähnliche Veranstaltungen“ gelten. Zumindest auf der Tanzfläche würde dann die Maskenpflicht entfallen. Dann gilt aber die 2G-Plus-Regel. Das heißt, auch Geimpfte oder Genesene müssen noch einen Corona-Test nachweisen. Lediglich abseits der Tanzfläche, beispielsweise auf dem Weg zur Toilette, muss die Maske wieder aufgesetzt werden.

Beherrscht der Gastgeber dagegen nur 3G, gelten die üblichen Regeln der Gastronomie mit Maskenpflicht und Abstandsgebot. Anders verhält es sich, wenn Sie das Restaurant für eine private Gruppe gebucht haben. Dann gelten wieder die Regeln für private Feiern. Man sollte also nicht einfach mit einer größeren partyfreudigen Runde in eine Bar schneien. Informieren Sie sich besser vorab, welche Gastgeber auf 2G Plus Events setzen oder reservieren Sie bei großen Gruppen gleich eine ganze Kneipe.

Während der Fasnet gibt es in vielen Städten auch improvisierte Besenwirtschaften. Was ist hier wichtig?

Sobald die „Besen“ öffentlich zugänglich sind, muss am Eingang eine 3G-Kontrolle stattfinden. Es gelten die gleichen Regeln wie in der Gastronomie. Die Abholung von Speisen und Getränken ist daher uneingeschränkt möglich.

Der Schmuddeldonnerstag steht vor der Tür und mit ihm zahlreiche altehrwürdige Bräuche wie der Rathaussturm, die „Befreiung“ von Schul- und Kindergartenkindern und in manchen Gemeinden das Aufstellen des Narrenbaums. Ist das dieses Jahr erlaubt?

Alle diese Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen die geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Es ist daher ratsam, solche Aktionen im Vorfeld mit den jeweiligen Kommunen abzustimmen.

Und was bedeutet das alles für die Polizei?

Die Polizei kündigt an, die Einhaltung der verschiedenen Vorschriften vor Ort prüfen zu wollen. Während der Fasnet will sie Präsenz zeigen – nicht nur wegen Corona. Auch sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass Jugendliche keine für sie verbotenen alkoholischen Getränke konsumieren. Und verstärkte Verkehrskontrollen sollen betrunkenes Fahren verhindern. Aber auch die Polizei will der Partystimmung nicht im Wege stehen. Ein Polizeisprecher stellt klar: „Wir bremsen die närrischen Tage nicht aus.“