Mit Beschluss des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) Chemnitz vom 15.03.2022 wurde über das Vermögen der bc connect GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Sowohl die geschädigten Kreditgeber als auch die nachrangigen Kreditgeber müssen nun ihre Rechte im Insolvenzverfahren ausüben.
Fragen beantworte ich auch gerne telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen einer Videokonferenz.
I. Bis wann müssen Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden?
Die Forderungen müssen bis zum 18. Mai 2022 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Gleichzeitig forderte das Insolvenzgericht die Gläubiger auf, den Insolvenzverwalter unverzüglich über die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder die Rechte des Schuldners zu informieren.
Die Frist zur Anmeldung einer Forderung stellt jedoch keine Frist dar, sodass die Forderungen auch nach dem 18.05.2022 angemeldet werden können. Weitere Informationen hierzu und eventuelle Nachteile beantworte ich gerne im Rahmen eines Telefonats bzw eine Videokonferenz.
II. Wann und wo findet die Gläubigerversammlung statt?
Als Stichtag hat das Insolvenzgericht den 08.06.2022 auf 11:00 Uhr festgelegt. Diese Veranstaltung findet statt im Congress & Event Center der LUXOR GmbH, Hartmannstraße 9 – 11, 09111 Chemnitz. Der Einlass beginnt um 10:00 Uhr
In diesem Gespräch wird der Insolvenzverwalter über das bisherige Verfahren berichten. Darüber hinaus kann die Gläubigerversammlung unter anderem entscheiden, ob der bisherige Insolvenzverwalter beibehalten oder neu gewählt wird, sowie den Gläubigerausschuss bestätigen oder einen Gläubigerausschuss wählen oder einen neuen Gläubigerausschuss wählen.
III. Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Die Frage kann eindeutig mit NEIN beantwortet werden. Es besteht keine Anwaltspflicht.
Aber: Ich empfehle Gläubigern, die Forderung von einem kompetenten Anwalt anmelden zu lassen. Die Forderungsanmeldung bildet die Grundlage für den Verbleib der Forderungen im Insolvenzverfahren. Eine Insolvenzquote erhalten Sie nur, wenn die Forderung festgestellt ist.
Anleger, die sogenannte Nachrangdarlehen gezeichnet haben, sollten sich auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen. Die hier verwendete Nachrangklausel ist meines Erachtens unwirksam, allerdings muss dies auch im Rahmen der Forderung begründet werden. Andernfalls kann die Forderung im Insolvenzverfahren nicht ohne Weiteres vom Insolvenzverwalter festgestellt werden.
IV. Was kostet die Klageerhebung durch einen Rechtsanwalt?
Anleger sollten sich vor Mandatserteilung immer über die Kosten informieren.
Ich teile immer meinen Kunden vor die Auftragserteilung voraussichtliche Kosten. Kostentransparenz ist gerade für geschädigte Anleger enorm wichtig, weshalb ich diesem Bedürfnis gerne nachkomme.
Die Kosten betragen in der Regel eins Schaden im einstelligen Prozentbereich und sind somit überschaubar.
Stellen Sie bei Mandaten mit Rechtsschutzversicherung immer einen (kostenlosen) Antrag auf Deckung durch die Rechtsschutzversicherung.
V. Stehen die Anwaltskosten für die Forderungsanmeldung im Verhältnis zur späteren Insolvenzquote?
Geschädigte Anleger fragen sich zu Recht, ob sie „gutes Geld schlechtem hinterher werfen“ bei der Beauftragung eines Anwalts. Es spricht einiges dafür, dass die Insolvenzquote (auch wenn diese noch nicht sicher ermittelt werden kann) voraussichtlich die Kosten einer Forderungsanmeldung übersteigen wird.
VI. Wird der Insolvenzverwalter meine Forderungen verfolgen?
Der Insolvenzverwalter wird die Forderung des Gläubigers nicht anmelden, sondern er muss sie prüfen und entscheiden, ob er sie bestreiten wird.
Zusamenfassend: „Wer nichts tut, bekommt kein Geld.“ Nur Gläubige, die ihre Forderungen aktiv geltend machenkönnen ihre Verluste minimieren. Ich empfehle geschädigten Anlegern, ihre Ansprüche aktiv geltend zu machen.
VII. Über den Menschen
Seit mehr als dreizehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie als zertifizierter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte erfolgreich Investoren sowohl in der Vollstreckung sowie bei der Abwehr von Ansprüchen in und außerhalb von Insolvenzverfahren.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist einer der marktführenden Insolvenz- und Restrukturierungsberater und wurde mehrfach, unter anderem von FOCUS, als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ausgezeichnet.
Kontaktieren Sie mich gerne:
per E-Mail: [email protected]
telefonisch: +49 (0)211- 828977 200
oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
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