Kein Lohn für eine Stunde Versäumnis in der Nachtschicht

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Kein Lohn für eine Stunde Versäumnis in der Nachtschicht

In der Nacht vom 26. auf den 27. März werden unsere Uhren auf Sommerzeit umgestellt. Manche verlieren eine Stunde Schlaf. Andere wiederum arbeiten um diese Zeit in der Nachtschicht. Was bedeutet die Zeitumstellung für Sie?

Wer in der Nachtschicht arbeitet, muss eine Stunde weniger arbeiten, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Beschäftigte werden für diese Stunde auch nicht bezahlt, erklärt der DGB-Rechtsschutz. Wer einen festen Monatslohn bekommt, kann sich freuen – denn darauf wirkt sich die fehlende Stunde nicht aus.

Wer nach Stunden bezahlt wird, verliert den Anspruch auf Bezahlung nach dem DGB-Rechtsschutz. Auch die Nachtschichtzuschläge für die Stunde entfallen in jedem Fall. Die gute Nachricht hingegen ist, dass Mitarbeiter die fehlenden Stunden nicht nachholen müssen.

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dpa