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Bonjour und Gruß! Frankreich ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Doch das Land steckt mitten im Kampf gegen Corona. Aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen hat die Bundesregierung Frankreich als Risikogebiet eingestuft – inklusive der Überseeregionen.
Aber Urlaub in Frankreich ist möglich – ob in den französischen Alpen, an der Côte d’Azur, in der Bretagne, im Elsass, in der Provence oder in der Hauptstadt Paris. Wir informieren Sie über die aktuelle Situation, die Regeln zur Einreise nach Deutschland, die Einschränkungen vor Ort und die Voraussetzungen für die Rückkehr nach Deutschland.
Wie ist die aktuelle Corona-Situation in Frankreich?
Die Zahlen in Frankreich gehen stetig zurück – am 31. Januar 2022 lag die Inzidenz bei 3285,4. Dennoch ist die Sieben-Tages-Inzidenz mit 1381,6 Neuinfektionen recht hoch (Stand: 15. Februar). Frankreich gilt daher aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet.
Welche Regeln gelten für die Einreise nach Frankreich?
Die Einreise nach Frankreich ist grundsätzlich weiterhin für alle EU-Bürger möglich – also auch für Deutsche. Für die Einreise ist der digitale EU-Impfpass (oder ausgedruckter Nachweis) erforderlich. Für Ungeimpfte gelten jedoch strengere Einreisebestimmungen: Neu ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Jeder, der nach Frankreich einreisen möchte, muss über eines der folgenden Dokumente verfügen:
- Corona-Test: PCR-Test oder Antigen-Schnelltest spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt mit negativem Ergebnis durchgeführt
oder - Impfung: Nachweis des vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Ohne Auffrischimpfung erlischt der Impfstatus vier Monate nach der zweiten Impfung
- Wiederherstellung: Nachweis der Genesung von einer Covid-19-Infektion, die nicht älter als vier Monate ist
Kinder bis zwölf Jahre erhalten automatisch den Status ihrer Eltern, ab zwölf Jahren müssen die Kinder zudem einen negativen Corona-Test vorweisen.
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Bei der Einreise in das Land a Symptomfreiheitsformular ausfüllen.
Ausnahmen von der Prüfpflicht gelten gem Auswärtiges Amt für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden und in einem Umkreis von weniger als 30 Kilometern um Ihren Wohnort, für Dienstreisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen, und für bestimmte Dienstreisen. Reisende müssen nachweisen, dass eine Ausnahme vorliegt.
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Besonderheiten für die Reise nach Korsika
Wenn Sie nach Korsika reisen möchten, müssen Sie einen PCR-Test oder Antigentest haben, der nicht älter als 24 Stunden ist und a Gesundheitserklärung schriftlich ausfüllen. Dies gilt für die Einreise per Flugzeug und Fähre. Geimpfte Personen, die einen Nachweis (z. B. über die CovPass-App) mit sich führen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für Reisen in die karibischen Überseegebiete und nach La Réunion gelten besondere Bestimmungen, schreiben die Deutsche Auslandsvertretungen. Die französischen Überseegebiete sind: Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Réunion, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, St. Barthémely, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna.
Diese Corona-Regeln gelten in Frankreich
In Frankreich gelten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens, an die sich auch Touristen halten müssen. Ab dem 24. Januar sollten Reisende ihren Impfpass immer bei sich tragen.
- Impfpass bestehen: In Frankreich ist der Zutritt zu Restaurants, Bars, kulturellen Einrichtungen, Fernzügen und Sportveranstaltungen nur mit Impf- oder Genesungsnachweis möglich. Dies entspricht in etwa der 2G-Regelung in Deutschland.
- Maskenpflicht für alle Personen ab sechs Jahren in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen (z. B. Flughäfen, Bahnhöfe und Bahnen, Geschäfte).
- Gültigkeit von Impfausweisen: Seit dem 15. Februar ist eine Auffrischungsimpfung für alle Personen über 18 Jahre und einen Monat nach maximal vier Monaten vorgeschrieben.
- Hotels, Pensionen und Campingplätze darf Urlauber aus der EU aufnehmen.
- Veranstaltungen mit maximal 5000 Gästen wieder stattfinden dürfen. Dazu gehören Festivals, Konzerte und Sportveranstaltungen. Alle Gäste müssen jedoch einen Gesundheitsnachweis (Test, Impfung) vorlegen.
- Diskotheken soll ab dem 16. Februar öffnen dürfen.
- An Flughäfen erhalten alle abfliegenden Reisenden die Körpertemperatur gemessen, schreibt der ADAC.
Skiurlaub in Frankreich: Diese Regeln gelten auf den Pisten
Nach langer Durststrecke hoffen die Betreiber der Skigebiete in Frankreich auf einen guten Winter. Die meisten Pisten sind geöffnet. Der „Impfpass“ ist für den Skilift obligatorisch, sobald die nationale Inzidenzrate 200 Covid-19-Fälle pro 100.000 Einwohner übersteigt. Dies ist derzeit ganz klar der Fall, sodass Skiurlaub nur für Geimpfte und Genesene möglich ist.
Sinkt die Inzidenz wieder unter den Schwellenwert, reicht der sogenannte „Pass Sanitaire“, mit dem Menschen nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet wurden.
In den Wartebereichen vor den Skiliften und Seilbahnen besteht Maskenpflicht. Auch in den Liftanlagen selbst gilt eine Maskenpflicht.
Dies gilt für die Rückreise von Frankreich nach Deutschland
Reisende müssen die folgenden Regeln beachten:
Beweispflicht: Bei der Einreise muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorgelegt werden. Ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, ist möglich. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren.
Eintrittsregistrierung: Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen den digitalen Einreiseantrag ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesungsnachweis hochgeladen werden.
Quarantänepflicht: Für Rückkehrer aus Risikogebieten besteht eine Quarantänepflicht – auch für Kinder! Personen ab sechs Jahren müssen sich bis zu zehn Tage in Quarantäne begeben. Ab dem fünften Tag nach Ihrer Rückkehr kann die Quarantäne durch einen freiwilligen Corona-Test verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, ihre ungeimpften Kinder jedoch nicht. Für Kinder unter sechs Jahren endet die Quarantäne jedoch automatisch nach dem fünften Tag.