Aktuelle Informationen zu Corona, Einreise, Inzidenz, Regeln

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Bonjour und Gruß! Frankreich ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Doch das Land steckt mitten im Kampf gegen Corona. Aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen hat die Bundesregierung Frankreich als Risikogebiet eingestuft – inklusive der Überseeregionen.

Aber Urlaub in Frankreich ist möglich – ob in den französischen Alpen, an der Côte d’Azur, in der Bretagne, im Elsass, in der Provence oder in der Hauptstadt Paris. Wir informieren Sie über die aktuelle Situation, die Regeln zur Einreise nach Deutschland, die Einschränkungen vor Ort und die Voraussetzungen für die Rückkehr nach Deutschland.

Wie ist die aktuelle Corona-Situation in Frankreich?

Die Zahlen in Frankreich gehen stetig zurück – am 31. Januar 2022 lag die Inzidenz bei 3285,4. Dennoch ist die Sieben-Tages-Inzidenz mit 1381,6 Neuinfektionen recht hoch (Stand: 15. Februar). Frankreich gilt daher aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet.

Welche Regeln gelten für die Einreise nach Frankreich?

Die Einreise nach Frankreich ist grundsätzlich weiterhin für alle EU-Bürger möglich – also auch für Deutsche. Für die Einreise ist der digitale EU-Impfpass (oder ausgedruckter Nachweis) erforderlich. Für Ungeimpfte gelten jedoch strengere Einreisebestimmungen: Neu ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Jeder, der nach Frankreich einreisen möchte, muss über eines der folgenden Dokumente verfügen:

  • Corona-Test: PCR-Test oder Antigen-Schnelltest spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt mit negativem Ergebnis durchgeführt
    oder
  • Impfung: Nachweis des vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Ohne Auffrischimpfung erlischt der Impfstatus vier Monate nach der zweiten Impfung
  • Wiederherstellung: Nachweis der Genesung von einer Covid-19-Infektion, die nicht älter als vier Monate ist

Kinder bis zwölf Jahre erhalten automatisch den Status ihrer Eltern, ab zwölf Jahren müssen die Kinder zudem einen negativen Corona-Test vorweisen.

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Bei der Einreise in das Land a Symptomfreiheitsformular ausfüllen.

Ausnahmen von der Prüfpflicht gelten gem Auswärtiges Amt für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden und in einem Umkreis von weniger als 30 Kilometern um Ihren Wohnort, für Dienstreisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen, und für bestimmte Dienstreisen. Reisende müssen nachweisen, dass eine Ausnahme vorliegt.