Aktueller Brief an Empfänger der Corona-Soforthilfe

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Aktueller Brief an Empfänger der Corona-Soforthilfe

Personen oder Unternehmen, die im Jahr 2020 Corona-Soforthilfen erhalten haben, erhalten derzeit ein Schreiben der für sie zuständigen Bewilligungsbehörde – das ist die jeweilige Bezirksregierung, in der Landeshauptstadt München. Dieses Schreiben dient der Mitteilung und dem Abgleich von steuerrelevanten Daten. Einige der Briefe wurden bereits zugestellt, und es bestand erhebliche Unsicherheit darüber, ob sie echt waren. Wir informieren über die Hintergründe.

Grund und Inhalt des Schreibens und enthaltene Daten

Das Schreiben ist bundesgesetzlich vorgeschrieben und für das Jahr 2020 steuerlich relevant. Es informiert den Beitragsempfänger darüber, dass die Finanzverwaltung Daten zu ihrem Vorgang erhält und welche Daten übermittelt werden. Konkret geht es um

  • die Art der Auszahlung, also Corona-Soforthilfe
  • die Höhe der Zahlung
  • das Datum der Genehmigung und Zahlung oder Zahlungsaufforderung
  • die Bankverbindung, den Namen (Firma oder Name), die Anschrift und die Steuernummer des Zahlungsempfängers.

Anstelle des Aktenzeichens des Zulassungsbescheids wird eine neue „MVO“-Nummer vergeben.

Zahlungsbetrag eingegeben

Die Notifikation bezieht sich nur auf Corona-Soforthilfen (Bund und Länder) ab Frühjahr 2020 und keine anderen Hilfen wie Überbrückungshilfe oder November/Dezember-Hilfen. Die Höhe der angegebenen Auszahlung errechnet sich aus der Summe der Auszahlungen abzüglich geleisteter Tilgungen im Jahr 2020. Etwaige Tilgungen aus den Jahren 2021/2022 werden nicht berücksichtigt, da sie für 2020 nicht steuerrelevant sind.

Der Empfänger muss nur tätig werden, wenn die Daten nicht korrekt sind

Sind die Daten korrekt, müssen die Nothilfeempfänger nichts unternehmen.

Sollten die Daten unrichtig oder falsch sein, haben die Empfänger die Möglichkeit, die übermittelten Daten zu berichtigen. Dies geht nur digital über einen im Anschreiben enthaltenen individuellen Link. Dieser Link muss manuell eingetragen werden – dies soll, wie auch das Briefformular selbst, Sicherheitsbedenken entgegenwirken. Auf dieses Verfahren haben die Genehmigungsbehörden keinen Einfluss.

Was tun bei Steuerfragen

Der Bescheid erfolgt aus steuerlichen Gründen, Fragen zur Besteuerung der Corona-Soforthilfe können die Bewilligungsstellen aber nicht beantworten. Sie sollten mit einem Finanzamt oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.