Die Regierung hat die Aussetzung aller kommerziellen und industriellen Geschäftsaktivitäten in der Stadt für sieben Tage ab Mitternacht des 11. Juli angeordnet, mit Ausnahme derjenigen, die den normalen Betrieb der Gesellschaft aufrechterhalten, kündigte der Verwaltungs- und Justizminister André Cheong Weng Chon in a an Pressekonferenz heute (Samstag).
Casinos fallen unter die Suspendierung, was bedeutet, dass sie ebenfalls für sieben Tage schließen müssen, fügte Herr Cheong hinzu.
Ziel ist es, den anhaltenden Ausbruch von COVID-19 in der Gemeinschaft wirksam unter Kontrolle zu bringen.
Um die Ausbreitung von COVID-19 in der Sonderverwaltungszone Macau zu verhindern, veröffentlichte der Chief Executive am Samstagnachmittag im Amtsblatt eine Durchführungsverordnung, in der die Anwendung besonderer Maßnahmen zwischen dem 11. Juli um Mitternacht und dem 18. Juli um Mitternacht angeordnet wurde.
Die Durchführungsverordnung besagt, dass „alle Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen, die industrielle und kommerzielle Tätigkeiten ausüben, den Betrieb einstellen“, mit Ausnahme von drei Arten von Aktivitäten.
Die erste betrifft „Unternehmen oder Einrichtungen, die wesentliche öffentliche Dienstleistungen erbringen, nämlich die der Wasserversorgung, der Elektrizität, des Erdgases und der Brennstoffe, der Telekommunikation, des öffentlichen Verkehrs und der Müllabfuhr, und diejenigen, die Dienstleistungen erbringen, die für das unverzichtbare Funktionieren der Gesellschaft erforderlich sind, nämlich die für Hotellerie, Reinigung und Hygiene, Gebäudeverwaltung, Großhandel und Transport von Gütern des täglichen Bedarfs“.
Die zweite ausgenommene Art von Tätigkeit bezieht sich auf „Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung des täglichen Lebens der Bürger erforderlich sind, nämlich Märkte, Supermärkte, Restaurants, Getränkebetriebe, Lebensmittelbetriebe, Apotheken und Einrichtungen des Gesundheitswesens“, und die dritte sind „Unternehmen, Körperschaften oder Einrichtungen, die eine von den zuständigen Diensten ausnahmsweise genehmigt wurde“.
Die Anordnung des Chief Executive weist auch darauf hin, dass „bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen die im vorstehenden Absatz genannten Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen, die weiterhin tätig sein dürfen, die Anzahl der zu bedienenden Personen begrenzen müssen, wobei der Abstand zwischen den Personen zu gewährleisten und von ihnen verlangt wird scannen Sie den QR-Code der Einrichtung“.
Schließlich heißt es in der Durchführungsverordnung auch, dass „alle Personen zu Hause bleiben müssen, außer aus Gründen der notwendigen Arbeit und des Erwerbs von Gütern des täglichen Bedarfs oder aus anderen dringenden Gründen“. Diejenigen, die das Haus verlassen, „müssen beim Ausgehen eine Maske tragen, und Erwachsene müssen Masken des Typs KN95 oder eines höheren Standards tragen“.
Dies kommt daher, dass die Zahl der seit Beginn des aktuellen Ausbruchs am 18. Juni registrierten COVID-19-Fälle 1.374 erreichte, wobei am Freitag 71 neue Fälle entdeckt wurden.
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