Mehrere Bundesländer sind mit ihren Versuchen gescheitert, die Corona-Schutzmaßnahmen um weitere vier Wochen zu verlängern. Ein entsprechender Antrag der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und des Saarlandes habe in den Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag keine Mehrheit gefunden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin . Die aktuellen bundesweiten Maßnahmen, wie von der Bundesregierung beschlossen, laufen spätestens am 2. April aus.
Das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie hat bei der Gesundheitsministerkonferenz für scharfe Debatten gesorgt – Lauterbach sprach von einer „konflikthaften Lage“. Er forderte die Länder auf, das Auslaufen der bundesweiten Regeln nicht mehr zu kritisieren und stattdessen umfassend von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen, mit der die Bundesregierung weiterhin regional begrenzte Corona-Auflagen zulässt.
„Die Länder fordern ein Gesetz, das nicht legal ist, anstatt ein gutes Recht zu nutzen, das sie haben“, kritisierte Lauterbach. Er hält dies für „nicht angemessen“. Der Minister betonte, dass das neue Infektionsschutzgesetz erlaube, ganze Länder zu Corona-Hotspots zu erklären und damit strengere Corona-Auflagen ermögliche. Es wird keine Nachverhandlungen über das neue Gesetz geben.
Lauterbach begrüßte, dass die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der Hotspot-Option Gebrauch machen wollen und forderte andere Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen. „Ich habe die Bundesländer noch einmal ausdrücklich aufgefordert, die Hotspot-Verordnung zu nutzen“, sagte Lauterbach.
Kritik der Länder, die Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Verordnung seien nicht klar definiert, wies Lauterbach zurück. Er zählte vier Kriterien auf, die für einen Hotspot gelten könnten – wobei diese nicht alle gleichzeitig gelten müssen: die Verschiebung von planbaren Eingriffen in Krankenhäusern aufgrund von Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung, die Unterschreitung der personellen Mindestausstattung in der Versorgung Sektor und der Zwang, Patienten in andere Krankenhäuser zu verlegen.
Lauterbach erläuterte erneut, warum er bundesweite Corona-Beschränkungen nicht mehr für rechtlich durchsetzbar halte: Solche bundesweiten Auflagen seien nur möglich, wenn eine Gefährdung des bundesweiten Gesundheitssystems bestehe. Eine solche Drohung sei aber „nicht zu befürchten“, sagte er. Das nun gesetzlich mögliche „Maximum“ sei die „lokale Bekämpfung der Pandemie“.
Der Minister rief die Bürger dazu auf, angesichts der hohen Infektionszahlen nach Möglichkeit weiterhin Masken zu tragen – denn die Pandemie könne „sich noch lange hinziehen“, sagte er. „Eine schnelle Änderung der Lage steht nicht bevor.“
Veröffentlicht: 28.03.2022 – Quelle: Agence-France-Presse