Das müssen Flugreisende jetzt wissen

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Das müssen Flugreisende jetzt wissen

Tübingen/Düsseldorf/Kehl – Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine stellten zahlreiche Fluggesellschaften, darunter auch Lufthansa, ihre Ukraine-Verbindungen vorerst ein. Die Schließung des Luftraums über der Ukraine betrifft auch Überflüge, beispielsweise von und nach Asien.

Fluggesellschaften müssen ihre bestehenden Flugrouten umplanen und das ukrainische Staatsgebiet umfliegen. Welche Auswirkungen hat das auf die Urlaubspläne der Reisenden oder bereits gebuchte Flugtickets? Experten klären auf.

Muss ich damit rechnen, dass mein Urlaubsflieger beispielsweise nicht nach Asien geht?

Bisher hatte die Sperrung des ukrainischen Luftraums kaum Auswirkungen auf den interkontinentalen Flugverkehr. Die Sperrung des russischen Luftraums könnte weitaus größere Folgen haben. Damit würden viele der schnellsten Routen zwischen Europa und Asien wegfallen, sagt Michael Trinkwalder vom Tübinger Unternehmen A3M, einem Dienstleister für Krisen- und Frühwarninformationen für Reisen weltweit.

„Russland hat in der Vergangenheit damit gedroht, seinen Luftraum für westliche Fluggesellschaften zu schließen“, sagt Trinkwalder. „Diesmal könnte diese Drohung als Reaktion auf erneute massive Sanktionen in die Tat umgesetzt werden.“ Das wäre ein weiterer schwerer Schlag für die ohnehin angeschlagene europäische Luftfahrtindustrie, sagt der Experte.

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft meinen Flug doch storniert?

Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug storniert, müssen die Verbraucher dies tun Fahrgastrechteverordnung die Wahl zwischen Erstattung der Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen oder alternativer Beförderung.

Wenn Reisende erst am Flughafen von der Streichung der Verbindung erfahren, haben sie zudem Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei Telefonate.

Einen finanziellen Ausgleich von 250 bis 600 Euro, wie er beispielsweise in der EU-Verordnung für Flugausfälle vorgesehen ist, habe Passagiere nicht, wenn der Grund dafür auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, sagt Jan Philipp Stupnanek, Reiserechtsexperte bei der North Verbraucherzentrale Rhein-Westfalen. Beispiele sind zivile Unruhen und Krieg.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Anschluss habe?

Bei individuell gebuchten Flügen wenden sich Verbraucher direkt an die Airline, rät Reiserechtsexperte Stupnanek. Handelt es sich bei dem Flug um eine Pauschalreiseleistung, wenden sich Betroffene besser an den jeweiligen Reiseveranstalter.

Stellt der Krieg ein besonderes Risiko für meinen Flug in den Urlaub dar?

„Eine besonders gefährliche Situation lässt sich eigentlich pauschal verneinen“, denn die Ukraine werde weitgehend umflogen, sagt Reisesicherheitsanalyst Trinkwalder. „Aber es ist verständlich, dass viele Passagiere angesichts der Ereignisse in der Ukraine ein mulmiges Gefühl haben.“

Kann ich mein Ticket kostenlos zurückgeben, wenn ich Bedenken bezüglich des Fliegens habe?

„Bei individuell gebuchten Flügen besteht ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde“, sagt Reiserechtsexperte Stupnanek. Andernfalls hat die Fluggesellschaft Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wie Steuern und Gebühren.

Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann – etwa bei einem Flug- oder Einreiseverbot für den jeweiligen Passagier – muss sie nicht bezahlt werden, sagt der Verbraucherschützer.

Darf meine Fluggesellschaft das bereits gebuchte Ticket nachträglich verteuern, weil beispielsweise durch die geänderte Strecke höhere Kosten anfallen?

Prinzipiell seien solche Preisanpassungen bereits möglich, sagt Karolina Wojtal von der Europäischen Verbraucherzentrale Deutschland. Allerdings nur, wenn die Vertragsbedingungen eine Preisgleitklausel enthalten. Wojtal hat die Erfahrung gemacht, dass es das bei Flugtickets eigentlich nicht gibt.

Trinkwalder schätzt, dass es aufgrund des Ukraine-Krieges zu erheblichen Flugbeschränkungen und damit zu absehbaren Ticketpreiserhöhungen für Flüge außerhalb Osteuropas kommen könnte.