Die Grundsteuer wird neu berechnet: Das müssen Hausbesitzer in Bayern jetzt wissen

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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig. Es muss also neu berechnet werden. Bayern und Baden-Württemberg nutzen Öffnungsklauseln für eigene Berechnungsgrundlagen. Allein in Bayern müssen mittlerweile mehr als fünf Millionen Objekte neu bewertet werden. Was ändert sich dadurch für Eigentümer und Mieter? Wer muss wann aktiv werden? Und wie wird die Grundsteuer in Zukunft berechnet?