Diese Covid-Impfausweise laufen am 1.2. – was Sie jetzt wissen müssen

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Diese Covid-Impfausweise laufen am 1.2.  – was Sie jetzt wissen müssen





Ab dem 1. Februar verlieren Millionen von digitalen Covid-Impfausweisen ihre Gültigkeit. Welche davon betroffen sind, erfahren Sie hier.

Nach aktuellem Stand dienen in Deutschland Millionen ausgestellte digitale Covid-Impfausweise der Grundimmunisierung

ungültig ab 1. Februar 2022

und damit schneller als zuvor. Von diesem Punkt

läuft ab

dieser Impfnachweise bereits nach 9 Monaten und nicht mehr nach 12 Monaten. Das hat die EU entschieden und Deutschland hat der Verordnung zugestimmt. Beim letzten Treffen zwischen Bund und Ländern am 24.01.2022 gab es keine neue Entscheidung zum Ablauf der digitalen Zertifikate am 01.02. Das läuft am 1.2. tatsächlich Millionen von Impfausweisen in Deutschland ausgestellt.

Corona-Warn-App 2.16 jetzt verfügbar: Das ist neu

Mit einem Impfpass nach einer Auffrischimpfung sind Sie auf der sicheren Seite. Alle anderen sollten die Gültigkeit ihres Impfpasses prüfen. Und das geht so:

Zertifikatsgültigkeit in Corona-Warn-App und CovPass-App prüfen

In der Corona-Warn-App können Sie die Gültigkeit eines Impfpasses wie folgt prüfen: Starten Sie die App und wechseln Sie dann auf „Bescheinigungen“. Hier tippen Sie auf den QR-Code des aktuell aktiven Zertifikats für den Statusnachweis. Scrollen Sie im nächsten Bildschirm ganz nach unten und tippen Sie dann auf den Eintrag „Impfpass“, der den Zusatz „Aktuell verwendeter Schein“ trägt. Die Gültigkeit des Zertifikats wird dann im folgenden Bildschirm unter „Technisches Ablaufdatum“ angezeigt.

Tippen Sie in der CovPass-App auf den QR-Code, scrollen Sie auf dem nächsten Bildschirm nach unten zu „Impfzertifikat“ und tippen Sie auf das Zertifikat mit der Aufschrift „Current Certificate In Use“. Die Gültigkeit des Zertifikats wird dann im folgenden Bildschirm unter „Technisches Ablaufdatum / Technisches Ablaufdatum“ angezeigt.

Diese Covid-Impfausweise sind von der verkürzten Frist betroffen

Alle digitalen Zertifikate, die von der verkürzten Frist betroffen sind

vor dem 7. Mai 2021

ausgestellt nach Impfung und einer zweiten Impfung, nach Impfung und Erholung oder nach Erholung und Erholungsimpfung. Genauer gesagt alle Personen, die vor dem 7. Mai 2021 als „Grundimmunisierung“ galten und noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

FAQ: Digitaler Impfpass & CovPass – das müssen Sie wissen

Hier ist, was Sie dagegen tun können

Alle Betroffenen können mit einer Auffrischungsimpfung einem Verlust ihres Impfstatus vorbeugen. Das ist wichtig, wenn man trotz aller Regulierungen (2G, 2G+, 3G etc.) am öffentlichen Leben teilnehmen möchte.

Eine Auffrischungsimpfung wird nun von der Ständigen Impfkommission ab dem dritten Monat nach der Grundimmunisierung empfohlen. Zu beachten ist aber auch, dass Sie in einigen Bundesländern erst 14 Tage nach der Auffrischungsimpfung als aufgefrischt gelten.

Eine Sonderregelung gilt derzeit auch für alle Personen, die eine Dosis von Johnson & Johnson erhalten haben, denn in vielen Bundesländern müssen sie für den Auffrischungsstatus eine dritte Impfung nachweisen.

Alle digitalen Zertifikate nach der Auffrischimpfung sind übrigens vorerst noch 12 Monate gültig.

Gültiger Covid-Impfpass auch für Reisen wichtig

Wichtig ist auch die Frist zum 1. Februar 2022 für alle, die in andere EU-Staaten reisen wollen und dafür einen gültigen Impfpass benötigen. Der ADAC beispielsweise verweist in a

aktuelle Meldung
darauf, dass es beispielsweise in Österreich eine erleichterte Einreisemöglichkeit für bereits geboostete Reisende gibt. Für Reisen in die Schweiz sind die Covid-Impfausweise 12 Monate gültig, eine Verkürzung wird jedoch geprüft. „Wie lange vereinfachtes Reisen in der EU mit einer Auffrischungsimpfung gewährleistet ist, ist noch nicht geregelt“, heißt es beim ADAC.