E-Auto: Ladekabel dürfen nicht über den Gehweg geführt werden

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Das Ladekabel über den Bürgersteig legen, um das E-Auto vor der eigenen Haustür aufzuladen – dazu haben Anwohner kein Recht. Der Arbeitskreis Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 12 K 540/21.F).

Im Streitfall hatte ein Besitzer eines Plug-in-Hybridautos und eines Elektroautos bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei quer über den Bürgersteig verlaufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann ein Kabel etwa vier Zentimeter hoch und mit gelben Kabelbrücken mit schwarzen Warnmarkierungen als Abdeckungen für die Elektrokabel verlegen. Die Stadt weigerte sich, woraufhin der Mann klagte.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Eine Kabelbrücke schränkt die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer oder Rollatoren ein. Zudem würden Stolpersteine ​​geschaffen, hieß es unter anderem als Begründung. Diese öffentlichen Interessen sind höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Hauses laden zu können.

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dpa