Wann muss das Auto zur nächsten Hauptuntersuchung (HU)? Diese lässt sich laut TÜV Thüringen leicht am hinteren Nummernschild ablesen.
Die farbige Plakette zeigt den Fälligkeitsmonat um 12 Uhr. In der Mitte steht das fällige Jahr, umgeben von einem Kreis: etwa „23“ für 2023. Die Farbe gibt aber auch einen Hinweis auf das fällige Jahr.
Wenn Sie noch eine gelbe Plakette an Ihrem Auto haben, sollten Sie schnellstmöglich einen HU-Termin vereinbaren. Denn Gelb steht für das Jahr 2021. Wer spätestens im vergangenen Dezember die Prüfung ablegen musste, hat den Termin bereits um mehr als zwei Monate überschritten.
Kommt man mehr als zwei Monate zu spät, muss man nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen – das Auto wird auch ausführlicher kontrolliert.
Es fallen zusätzliche Kosten an
Diese Zusatzuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent der HU-Gebühr verbunden, so der TÜV Thüringen.
Warten macht es nur teurer: Wer den ursprünglichen Termin um mehr als vier Monate überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Und wer die Fälligkeit um mehr als acht Monate versäumt, bekommt nicht nur 60 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg.
Die HU wird seit 2012 nicht mehr rückdatiert. Das bedeutet, dass Sie bei einer Überschreitung von beispielsweise einem Monat die vollen 24 Monate ab Prüfungsdatum erhalten. Aber ab dem ersten Tag der Überziehung kann eine Vorlagefrist durch Ordnungsbehörden oder die Polizei verhängt werden. Das verursache dem Besitzer „zusätzliche und unnötige Laufereien“, so der TÜV Thüringen.
Abwechselnde Farben
Die Farben der HU-Plaketten stehen für das Jahr ihrer Fälligkeit und rotieren alle sechs Jahre. Es gibt sie in Blau, Gelb, Braun, Pink, Grün und Orange. 2021 mussten alle Autos mit gelber Plakette zur HU. Die Browns sind noch in diesem Jahr fällig. Wer die HU 2022 besteht, erhält eine grüne Plakette (2024).
Rosa Abzeichen (fällig 2023) wurden letztes Jahr vergeben. Erstzugelassene Neuwagen bekommen 2022 (2025) eine orange Plakette – sie müssen erst nach drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung.
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