Gesundheit – Aalen – Gesundheitsamt: Kontakt Mitarbeiter Impfgegner – Gesundheit

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Aalen (dpa/lsw) – Im Rahmen der Teilimpfpflicht haben Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste im Südwesten Tausende ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet. Nach Ablauf der Meldepflicht Mitte der Woche werden die Gesundheitsämter ein umfassendes Verfahren einleiten, das darauf abzielt, den Schutz vor Corona-Infektionen für gefährdete Personengruppen in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu verbessern. So hat beispielsweise das Landratsamt im Ostalbkreis einen Pool von bis zu 15 Mitarbeitern bereitgestellt. Sie sollen rund tausend Fälle bearbeiten, in denen weder ein Impf- oder Genesungsnachweis noch eine Bescheinigung vorgelegt wurden.

Während Aalen mit Bordmitteln auskommt, hat das Stuttgarter Gesundheitsamt für den aufwändigen Eingriff nicht nur Personal intern versetzt, sondern auch befristet Mitarbeiter eingestellt.

Alle Gemeldeten werden nun schriftlich aufgefordert, dem Gesundheitsamt einen Impfnachweis oder eine ärztliche Ausnahmegenehmigung vorzulegen. Wird dann mitgeteilt, dass eine Impfserie bereits begonnen hat, oder wird die Impfbereitschaft signalisiert, besteht zunächst die Möglichkeit, die Impfserie abzuschließen und die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Im Zweifelsfall kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Werden keine Beweise vorgelegt oder sind die Bedenken gegen die vorgelegten Beweise begründet, können die Behörden ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.

Im Rhein-Neckar-Kreis meldeten 745 Einrichtungen 3.055 Beschäftigte. „Das liegt etwas unter den Zahlen, die wir erwartet haben“, sagt das Landratsamt. „Allerdings hat das hohe Infektionsgeschehen der letzten Wochen sicherlich dazu geführt, dass die Zahl der aktuell als „genesen“ geltenden Personen, die damit zumindest derzeit nicht der Meldepflicht unterliegen, deutlich gestiegen ist“, erklärt er Sprecherin Silke Hartmann. Kontrollen in Pflegeheimen etwa würden im Rahmen der mindestens einmal jährlich vorgesehenen Begehungen angekündigt oder unangekündigt erfolgen. Ein EDV-Programm mit den Daten der nicht registrierten Mitarbeiter erleichtert die Überprüfung, ob für alle nicht registrierten Personen tatsächlich ein Immunitätsnachweis vorliegt bzw. eingesehen wurde.

Im Landkreis Konstanz meldeten mehr als 120 Einrichtungen rund 800 Beschäftigte. Es gab fast keine Berichte über zweifelhafte Zertifikate. Belege für die ärztliche Befreiung von der Impfpflicht legten Arbeitnehmer jedoch häufiger vor, wenn sie dazu aufgefordert wurden. Bisher sind keine Proben geplant. „Wir bearbeiten derzeit die gemeldeten Fälle“, teilt das Landratsamt mit. Sie haben nicht das Gesamtbild. „Wir haben keine Kenntnis von der Existenz irgendwelcher Institutionen wie Solo-Selbständige.“

Der Landrat im Landkreis Ostalb, Joachim Bläse, betont, dass bei der Entscheidung über ein Arbeitsverbot für einen ungeimpften Arbeitnehmer ein Ermessen bestehe. „Das bedeutet, dass wir im Einzelfall unter Berücksichtigung und Abwägung aller relevanten Umstände entscheiden müssen.“ Daher wird auch dem Arbeitgeber Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In jedem Einzelfall würden der Infektionsschutz einerseits und die Versorgungssicherheit für die Bewohner einer Einrichtung bzw. die Patienten und die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Einrichtung andererseits gegeneinander abgewogen.

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