Gesundheit – Berlin – Senat: Berlin führt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch – Gesundheit

Startseite » Gesundheit – Berlin – Senat: Berlin führt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch – Gesundheit
Gesundheit – Berlin – Senat: Berlin führt einrichtungsbezogene Impfpflicht durch – Gesundheit

Berlin (dpa/bb) – Berlin will die bundesweite Corona-Impfung für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflege ab dem 16. März „konsequent aber pragmatisch“ umsetzen. Das teilte die Gesundheitsverwaltung am Freitag mit.

Die gute Nachricht: Die Durchimpfungsrate der Berliner Beschäftigten im Gesundheitswesen ist deutlich höher als die der Gesamtbevölkerung. Laut Umfragen liegt sie in Krankenhäusern zwischen 82 und 100 Prozent, im Pflegebereich bei rund 90 Prozent.

Bis zum 16. März müssten Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen seien oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten, hieß es in dem Verfahren. Sie dürfen ohne entsprechenden Nachweis nicht beschäftigt werden.

Laut Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitgeber ungeimpfte Arbeitnehmer ab dem 16. März melden. Um die Berliner Gesundheitsämter zu entlasten, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die entsprechende zentrale Stelle. Hier würden die Daten zunächst auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Diese Vorsortierung dient auch der gesamtstädtischen Übersicht und der Überwachung möglicher Versorgungsengpässe.

Das Landesamt leitet die Informationen – also den Gesamtbericht zur Impfsituation und einer möglicherweise drohenden „Risikolage“ in der Versorgung – dann an die Gesundheitsämter der Landkreise weiter. Diese sollen fehlende Nachweise bei den Beschäftigten anfordern und Impfberatungen und Impfangebote bereitstellen. Sie sollen auch die „Gefährdungsbeurteilung“ auswerten und können gegebenenfalls ein Verfahren auf dieser Grundlage vorerst aussetzen.

Besteht keine Versorgungsgefährdung, sollen die Gesundheitsämter Bußgeldverfahren einleiten. Die Beantwortung der Frage, ob sie ungeimpften Beschäftigten als letztes Mittel den Zutritt oder die Arbeit verbieten würden, liege im Ermessen der Gesundheitsämter, so die Gesundheitsverwaltung.

© dpa-infocom, dpa:220304-99-388666/2