Gesundheit: Bund und Länder wollen beim Coronavirus Kurs halten – national

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Gesundheit: Bund und Länder wollen beim Coronavirus Kurs halten – national

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sie ihren bisherigen Kurs beibehalten wollen: keine Verschärfung der bisherigen Maßnahmen, aber vorerst keine Lockerung. Allerdings dürfte es zu Änderungen bei den mittlerweile selten gewordenen PCR-Tests kommen, die nicht mehr bei allen Verdachtsfällen, sondern nur noch bei Risikogruppen sowie Krankenhaus- und Pflegepersonal eingesetzt werden sollen.

Die ansteckende Virusvariante Omicron lässt derzeit die Zahl der Infektionen rapide ansteigen. Das Robert-Koch-Institut meldete am Sonntag 85.440 Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner kletterte erstmals über die 800er-Marke. Auch die Zahl der Corona-Intensivpatienten ist erstmals seit Mitte Dezember gestiegen: um 28 auf 2426. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet Mitte Februar mit täglich mehreren hunderttausend Neuinfizierten als Höhepunkt bestätigte er im ZDF („Berlin direkt“).

Die wichtigsten Punkte, über die Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten ab Mittag sprechen wollen:

Maßnahmen verschärfen?

Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hatte dazu geraten, die bestehenden Maßnahmen beizubehalten, aber vorsorglich weitere Schritte vorzubereiten, wenn kritische Werte, etwa bei Krankenhauseinweisungen, erreicht würden.

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlussentwurf für die Beratungen (Stand Sonntag, 18.00 Uhr) ist von ersterem die Rede, nicht aber von letzterem: Es sei „vereinbart worden, dass die bisherigen Regelungen fortbestehen sich bewerben“. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst (CDU), sagte bei RTL und ntv: „Die Kernbotschaft lautet jetzt: Keine Lockerungen!“ Scholz hatte bereits der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag) gesagt: „Wir brauchen keine Kurskorrektur.“

Das Problem ist allerdings, dass Gerichte in einigen Bundesländern bestehende Regelungen gekippt haben, zuletzt die 2G-Regelung im Einzelhandel im Saarland, Bayern und Niedersachsen, die nur Zweifachgeimpften und Genesenen Zutritt gewährte.

Lockerungsmaßnahmen?

Einige Politiker von FDP und CSU fordern bereits einen Plan für künftige Lockerungen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der „Welt“, er erwarte von der Fraktion eine clevere Strategie, um „stückweise aus der Pandemie herauszukommen“. Und: „Es ist wichtig, die Auswirkungen von Müdigkeit in der Gesellschaft zu erkennen und aufzufangen.“ Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, Christof Rasche, forderte Lockerungen bei Großveranstaltungen sowie die Abschaffung der 2G-Regelung im Einzelhandel und 2G plus in der Gastronomie.

Etwas vorsichtiger ist Bundesjustizminister Marco Buschmann vom gleichen FDP-Landesverband: Wenn der Höhepunkt überschritten sei und auch die Zahlen in den Krankenhäusern zurückgegangen seien, müssten die Maßnahmen gelockert werden, sagte er in der ARD („Anne Will „). „Das ist selbstverständlich.“ Der eher vorsichtige Gesundheitsminister Lauterbach sieht das ähnlich: „Wenn wir das hinter uns haben, dann können die Einschränkungen natürlich nicht bleiben. Und dann würden Schritt für Schritt wieder Öffnungen gemacht. Es ist richtig, sich das jetzt vor Augen zu führen“, erklärte Lauterbach. Wüst wies darauf hin, dass für alle Maßnahmen stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelte.

Im Beschlussentwurf heißt es: „Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, in dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.“ Dies wird nicht näher erläutert. Allerdings stellt der Vorschlag nur eine Diskussionsgrundlage dar – bis zur Entscheidung könnte sich noch einiges ändern.

PCR-Tests für wen?

Die steigende Zahl an Infizierten führt dazu, dass PCR-Tests knapp werden. Lauterbach hat daher mit Zustimmung seiner Landeskollegen vorgeschlagen, diese besonders präzisen Labortests nur eingeschränkt einzusetzen – und Bund und Länder werden sich wohl dafür entscheiden. PCR-Tests sollen sich laut Entwurf auf Risikogruppen und auf sie betreuende und behandelnde Mitarbeiter konzentrieren. Genannt werden ältere Menschen und andere Risikogruppen, Beschäftigte in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen und Eingliederungshilfeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Lauterbach arbeite „intensiv am Ausbau der PCR-Testkapazitäten“.

Auch die Lehrerverbände wollten ihren Beruf in die PCR-Prioritätsliste aufgenommen sehen. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Ich kann den Wunsch der Betroffenen verstehen, habe aber meine Zweifel.“ Er wies darauf hin, dass Schulkinder kein überdurchschnittliches Risiko für schwere Erkrankungen hätten.

Quarantäne- und Isolationsregeln ändern?

Sie wurden bereits für die breite Öffentlichkeit geändert. Nun werden auch die bisher strengen Fristen für Krankenhaus- und Pflegepersonal verkürzt: Infiziertes Personal kann sich laut Entwurf frühzeitig nach sieben Tagen mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest testen, wenn es seit 48 Stunden beschwerdefrei ist; andernfalls bleibt es bei zehn Tagen. Als Kontaktpersonen können sie die Quarantäne auch nach sieben Tagen mit einem negativen Test beenden. Wenn sie als Kontaktpersonen eine Auffrischungsimpfung haben oder anderweitig frisch geimpft oder frisch genesen sind, gilt die Quarantäne nicht.

Wie soll das umgesetzt werden?

Dies ist unklar, Details dazu aus einer früheren Version der Vorlage wurden wieder gelöscht. In jedem Fall müssen nach den Beratungen zunächst die geltenden Prüfungsordnungen überarbeitet und dann voraussichtlich in den Bundesländern umgesetzt werden.

Was ist mit der Impfpflicht?

Die geplante Allgemeinverbindlichkeit ist im Vernehmlassungsvorschlag nur ein Randthema. Bund und Länder bekräftigen daher ihre Notwendigkeit.

Die Gesundheitsminister hatten zudem gefordert, den neuen Impfstoff Novavax ab März bevorzugt ungeimpften Klinik- oder Pflegekräften anzubieten, die bereits der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Er gilt als eine Art Totimpfstoff und könnte daher nicht den Vorbehalten mancher Impfstoffskeptiker gegenüber den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna unterliegen. Allerdings weist der Beratungsentwurf nur darauf hin, dass er ab Ende Februar vorliegen wird.

Und was halten die Bürger davon?

Die überwiegende Mehrheit findet es richtig, dass die Regeln nicht gelockert werden. Laut einer Online-Umfrage des YouGov-Instituts für die dpa findet rund ein Drittel die aktuellen Maßnahmen gerade richtig (35 Prozent) oder zu lasch (34). Lediglich ein Viertel (24) steht zum Lockern zur Verfügung.

© dpa-infocom, dpa:220123-99-814518/9

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