Gesundheit – Corona-Maßnahmen könnten im März auslaufen: Bundestag im Zug – Gesundheit

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Berlin (dpa) – In der Debatte um Lockerungen von Corona-Maßnahmen rückt der 19. März in den Fokus: Politiker der Ampelparteien halten es für möglich, dass Maßnahmen dann ganz wegfallen könnten.

„Wir werden in den nächsten Wochen in Ruhe prüfen, ob es überhaupt notwendig ist, die Corona-Schutzmaßnahmen über den 19. März hinaus zu verlängern“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der „Welt“.

„Zwar läuft die Rechtsgrundlage für die aktuellen Maßnahmen am 19. März aus, wenn die Koalition nicht aktiv mit ihrer Mehrheit etwas anderes beschließt“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, der Deutschen Presse-Agentur. Das Parlament wird verantwortungsbewusst prüfen, wie es nach diesem Datum weiter vorgehen soll.

Enddatum für Vorschriften

Der 19. März ist ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz als Enddatum für Regelungen mit den bekannten Maßnahmen von der Maskenpflicht, Abstands- und Kontaktgebote, Hygienekonzepte bis hin zur Vorlage von Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigungen zur Teilnahme an Veranstaltungen oder in Gaststätten. Der Bundestag konnte die Gültigkeit einmalig um drei Monate verlängern. Die Frage ist nun, ob das passieren wird.

Die Ampelparteien hatten im Herbst das Infektionsschutzgesetz geändert. Der derzeitige Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte damals: „Alle Maßnahmen enden spätestens mit Frühlingsbeginn am 20. März 2022.“ Dies gilt jedoch mit Vorbehalt – wenn beispielsweise neue Mutationen nicht auftreten, gegen die Impfungen wenig nützen und die eine Neubewertung erforderlich machen.

Sollte Mitte Februar tatsächlich ein Rückgang der Omicron-Variante festgestellt werden, stelle sich die Frage, ob die Einschränkungen im Frühjahr und Sommer noch notwendig seien, sagte Fechner. „Tatsächlich müssen wir jetzt täglich beobachten, ob die aktuelle Infektionswelle das Gesundheitssystem noch nicht überfordert. Denn wir müssen uns darauf konzentrieren, Freiheitsbeschränkungen aufzuheben, wenn es die Situation zulässt“, sagte Vogel.

Grüne sind reserviert

Der dritte Koalitionspartner der Ampel gab sich zurückhaltend: „Solange die Infektionszahlen steigen und die Impfquote noch zu niedrig ist, ist es verfrüht, Signale zu lockern“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, dem dpa. Vorsicht ist weiterhin geboten. „Es darf nicht passieren, dass wir durch übereilte Lockerungen den Erfolg der bisherigen Maßnahmen wieder gefährden.“

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte zudem, dass nach dem Infektionsschutzgesetz die Rechtsgrundlagen für die geltenden Corona-Maßnahmen am 19. März auslaufen würden. Demnach sei dies sozusagen bereits der langfristige Ausstiegsplan gewesen. „Wenn Sie aus der Mitte des Parlaments heraus etwas verändern wollen, wird es dort sicher Diskussionen und Beratungen geben.“

Verlängert der Bundestag die Verordnung nicht um drei Monate, hätten die Bundesländer laut Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster keine Möglichkeit, eigene Corona-Maßnahmen über den 19. März hinaus umzusetzen. „Die derzeit geltenden Corona-Regelungen wurden nach ausdrücklichem Willen des Bundestages zugleich inhaltlich und zeitlich begrenzt. (…) Als abschließende Regelung im Kampf gegen Corona sperrt das Bundesgesetz eigenständig nach Sinn und Zweck davon abweichende Verordnungen der Länder.“ , sagte er der dpa.

Wust warnt vor Szenario

Davor hatte zuletzt NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gewarnt. Wird der Bundestag nicht tätig, hätten die Länder und Kommunen ab Mitte März oder spätestens nach einer Verlängerung faktisch keine Schutzmöglichkeiten mehr.

Die Debatte um den richtigen Zeitpunkt zur Lockerung des Coronavirus ging vor dem Wochenende weiter. Intensivmediziner sprachen sich gegen eine vorzeitige Aufhebung der Maßnahmen aus. „Lockerungen der Corona-Maßnahmen, wie sie einige Bundesländer jetzt angekündigt haben, kommen zu früh“, sagte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Gernot Marx, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Es wäre fatal, wenn wir durch zu frühe Lockerungen auf eine Achterbahnfahrt mit wieder steigenden Infektionszahlen geraten würden.“

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, sprach sich in der „Rheinischen Post“ für einen Plan zur schrittweisen Lockerung aus. „Diesen Freiheitsplan zu formulieren, ist jetzt die wichtigste Aufgabe der Politik.“ Deutschland muss lernen, mit Corona zu leben. „Einige denken, dass die Pandemie erst vorbei ist, wenn niemand mehr an Corona stirbt. Das ist ein Irrtum: Corona wird wohl langfristig Teil des Krankheitsprozesses bleiben.“

Inzidenz wieder am Höhepunkt

Die Corona-Zahlen stiegen weiter an. Heute hat das Robert-Koch-Institut (RKI) 248.838 neue Fälle innerhalb eines Tages gemeldet. Vor einer Woche waren es 190.148. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 1349,5 nach 1283,2 am Vortag und 1073,0 vor einer Woche. Der Höhepunkt der Omicron-Welle wird Mitte des Monats erwartet. Das RKI schreibt in seinem am Donnerstagabend veröffentlichten Wochenbericht, dass die Intensivstationen weiterhin durch eine große Zahl sehr schwer an Covid-19 erkrankter Menschen, meist aus der Delta-Welle, belastet seien, aber noch keinen Anstieg zeige Trend verursacht durch die Omicron-Welle.

Unterdessen konkretisieren sich die Pläne einiger Bundestagsabgeordneter zur Corona-Impfpflicht. Die sieben Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP schlagen in einem Eckpunktepapier vor, dass die Impfung für alle Erwachsenen ab 18 Jahren mit „festem Wohnsitz in Deutschland“ gelten soll. Sie wäre mit drei Impfungen erfüllt und bis Ende nächsten Jahres befristet. Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ und die „Rheinische Post“ hatten über das Papier berichtet, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Sollte das Gesetz in Kraft treten, käme den Krankenkassen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung zu, so der Vorschlag. Über ein Impfportal würden sie ihre Versicherten informieren, den Impfstatus abfragen und speichern. Wer den Nachweis nicht erbringt, dem drohen nach den Plänen Geldbußen, notfalls auch mehrfach.

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