Hamburg (dpa/lno) – Berufstätige Eltern nehmen aufgrund der Pandemie verstärkt das erweiterte Angebot des Kinderkrankengeldes in Anspruch, um die Versorgung ihrer Kinder in Corona-Zeiten sicherzustellen.
Im Einzugsgebiet der AOK Rheinland/Hamburg seien die Fallzahlen in den ersten drei Quartalen 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 73 Prozent gestiegen, teilte die Krankenkasse am Dienstag mit. Während es in den Monaten Januar bis September 2020 rund 29.000 Fälle gab, waren es zwischen Januar und September 2021 knapp 50.500 Fälle.
Nachweis erforderlich
„Die Corona-Pandemie ist ohnehin mit vielen zusätzlichen Belastungen für Familien verbunden. Das Kinderkrankengeld bietet Eltern und Alleinerziehenden eine wichtige Möglichkeit, ihre Kinder ohne finanzielle Nachteile zu Hause betreuen zu können“, sagt AOK-Mitarbeiterin Sabine Deutscher. Bleibt das Kind wegen Krankheit zu Hause, muss ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wird Kinderbetreuungs-Krankengeld wegen Schließung der Schule oder Kita oder wegen Aufhebung der Schulpflicht beantragt, ist ein Nachweis der Einrichtung erforderlich.
Auch 2022 stehen jedem Elternteil wieder insgesamt 30 Tage pro Kind zu, die für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden können. Für Alleinerziehende beträgt sie 60 Tage pro Kind. Das Kinderkrankengeld beträgt bis zu 90 Prozent des Nettogehalts, unter bestimmten Voraussetzungen sogar 100 Prozent.
© dpa-infocom, dpa:220125-99-844819/3